Ist ein Kamin umweltschädlich oder umweltfreundlich?
26.02.2021, 15:45:00
Aktualisiert: 28.09.2026
Die Umweltwirkung eines Kamins oder Kaminofens hängt wesentlich von zwei Faktoren ab: der Klimawirkung des Brennstoffs Holz und den Luftschadstoffen, die bei der Verbrennung entstehen. In welchem Umfang diese Schadstoffe entstehen und abgegeben werden, bestimmen vor allem der Brennstoff, die Technik, das Alter und die Betriebsweise der Feuerstätte.
Klimawirkung: die CO2-Bilanz von Holz
Holz ist ein nachwachsender Rohstoff und ein wichtiger Kohlendioxid-Speicher. Bei der Verbrennung wird das im Holz gebundene Kohlendioxid (CO2) freigesetzt. Ferner entstehen weitere klimawirksame Stoffe wie Methan, Lachgas und Ruß. Ein nachwachsender Baum bindet das freigesetzte CO2 erst über Jahrzehnte wieder. Wie effektiv die Wiederbindung erfolgen kann, hängt jedoch auch von der Art der Waldbewirtschaftung, der Herkunft des Holzes sowie alternativen Nutzungen ab.
Die häufige Bezeichnung von Holz als „CO2-neutral“ ist deshalb eine Vereinfachung, die der Praxis nicht standhält. Nach Einschätzung des Umweltbundesamts tragen Holzheizungen in der Regel nicht zum Klimaschutz bei. Im Unterschied zu fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas setzt Holz jedoch kein Kohlendioxid frei, das über Jahrmillionen gespeichert war.
Luftschadstoffe aus der Holzverbrennung
- Feinstaub: Holzfeuerungen in Haushalten und Kleingewerbe stoßen in Deutschland mehr Feinstaub aus als die Motoren von Pkw und Lkw. Im Jahr 2024 stammten rund 14.200 Tonnen PM2,5 aus Holzfeuerungen. Das sind über 90 Prozent der Feinstaubemissionen aller Kleinfeuerungsanlagen.
- Kohlenstoffmonoxid (CO): Kohlenstoffmonoxid entsteht bei unvollständiger Verbrennung und ist an der photochemischen Bildung von bodennahem Ozon beteiligt.
- Weitere Stoffe: Ferner können bei der Holzverbrennung Stickoxide, Ruß sowie organische Verbindungen, darunter polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
Mehr Wissen: Feinstaub – Welchen Anteil haben Kamine und Öfen am Ausstoß in Deutschland?
Einflussfaktoren auf die Emissionen
- Brennstoff: Zulässige Brennstoffe sind unter anderem naturbelassenes Scheitholz, Holzbriketts und Pellets. Das Verbrennen von behandeltem, lackiertem oder beschichtetem Holz sowie von Abfällen ist nicht zulässig.
- Feuchtegehalt: Da feuchtes Brennholz unvollständig verbrennt, muss die Feuchte von Scheitholz – bezogen auf das Trocken- bzw. Darrgewicht – unter 25 Prozent liegen.
- Luftzufuhr: Eine falsch eingestellte Verbrennungsluftzufuhr kann den vollständigen Abbrand behindern und damit mehr Emissionen verursachen.
- Alter und Technik der Feuerstätte: Ältere Geräte stoßen in der Regel mehr Schadstoffe aus als Anlagen, die die Grenzwerte der Stufe 2 der 1. BImSchV einhalten.
- Abgasreinigung: Staubabscheider verringern vor allem den Ausstoß von Partikeln. Das Umweltbundesamt nennt einen Abscheidegrad von mindestens 50 Prozent und empfiehlt mehr als 65 Prozent. Katalysatoren wirken vor allem auf gasförmige Stoffe wie Kohlenstoffmonoxid. Auf Staub haben sie nur eine begrenzte Wirkung. Keines der beiden Systeme ersetzt eine emissionsarme Feuerungstechnik.
Emissionsgrenzwerte – der rechtliche Rahmen
In Deutschland unterliegen Kaminöfen und andere Kleinfeuerungsanlagen der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV). Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2014 errichtet wurden, müssen die Grenzwerte der Stufe 2 für Staub und Kohlenstoffmonoxid einhalten.
Für bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen gelten gestaffelte Übergangsfristen. Die letzte allgemeine Frist endete am 31. Dezember 2024. Seitdem dürfen diese Anlagen höchstens 0,15 g/m3 Staub und 4 g/m3 Kohlenstoffmonoxid ausstoßen. Andernfalls müssen sie nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Ausgenommen sind unter anderem Grundöfen, offene Kamine, Küchenherde, vor 1950 errichtete Anlagen und Anlagen, die die einzige Wärmequelle einer Wohnung sind.
Mehr Wissen: BImSchV: Neue Kaminofen Regeln ab 2025 - ofen.de
Abgrenzung: Pelletofen
Ein Pelletofen ist eine Einzelraumfeuerstätte für genormte Holzpellets. Im Unterschied zum handbeschickten Scheitholzofen werden Brennstoff und Verbrennungsluft automatisch zugeführt und geregelt. Die Verbrennung verläuft dadurch meist gleichmäßiger ab, und Phasen mit unvollständigem Abbrand sind seltener.
Die in Deutschland hergestellten Pellets bestehen nach Angaben des Deutschen Pelletinstituts überwiegend aus Nebenprodukten von Sägewerken wie Spänen und Restholz. Auch Pelletöfen unterliegen der 1. BImSchV und geben Feinstaub und weitere Luftschadstoffe ab. Für ihre Klimawirkung gelten dieselben Einschränkungen wie für Scheitholz. Hinzu kommt der Energieaufwand für das Trocknen und Pressen sowie den Transport der Pellets.
Quellen:
- Heizen mit Holz | Umweltbundesamt
- Heizen mit Holz: Wenn, dann richtig! | Umweltbundesamt
- Kleinfeuerungsanlagen | Umweltbundesamt
- Kohlenmonoxid | Umweltbundesamt
- Emissionen und Emissionsminderung bei Kleinfeuerungsanlagen | Umweltbundesamt
- Feinstaubbelastung durch Holzfeuerungen | Umweltbundesamt
- Warum ist Feinstaub schädlich für den Menschen? | Umweltbundesamt
- Für Pellet-, Kamin- und Kachelöfen: Staubabscheider reduzieren Staubemissionen | Umweltbundesamt
- BImSchV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- DEPI - Holzpelletproduktion in Deutschland 2023-2026, 2. Quartal
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