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FAQs

Häufige Fragen zu Ofenrohren

Achten Sie insbesondere auf:

  • den passenden Durchmesser,
  • die Eignung für Ihre Feuerstätte,
  • temperaturbeständiges Material und eine ausreichende Wandstärke,
  • kompatible Steckverbindungen sowie
  • die erforderlichen Längen, Bögen, Wanddurchführungen und Sicherheitsabstände.

Verwenden Sie möglichst Bauteile desselben Rohrsystems und stimmen Sie die Planung vor dem Kauf mit Ihrem zuständigen Schornsteinfeger ab.

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Die Angabe 150 mm bezeichnet den Anschlussdurchmesser des Ofenrohrs. Die verfügbare Länge hängt vom jeweiligen Produkt ab, beispielsweise 150, 250, 500, 750 oder 1000 mm. Beim Kauf sollten Sie außerdem die Einstecktiefe beachten, denn die montierte Nutzlänge ist etwas kürzer als die gestreckte Gesamtlänge des Rohres.

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Das Ofenrohr sollte regelmäßig kontrolliert und bei erkennbaren Ruß- oder Ascheablagerungen gereinigt werden. Sinnvoll ist mindestens eine Kontrolle vor oder während jeder Heizperiode – bei intensiver Nutzung auch häufiger. Ein schlechter Abbrand, nachlassender Zug oder ungewöhnlich starke Ablagerungen sind Indizien, die dafür sprechen, dass eine Reinigung sinnvoll ist.

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Nein, eine Drosselklappe ist nicht grundsätzlich bei jedem Ofenrohr Pflicht. Sie kann aber sinnvoll sein, wenn der Schornsteinzug zu stark ist und reguliert werden muss. Ob die Feuerstätte mit einer Drosselklappe betrieben werden darf oder sollte, richtet sich immer nach den Herstellerangaben und der konkreten Abgasanlage.

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Eine Drosselklappe verändert den freien Querschnitt im Ofenrohr und kann dadurch einen zu starken Schornsteinzug begrenzen. Dadurch wird etwa ein zu schneller Abbrand reduziert. Sie darf jedoch niemals so eingestellt werden, dass der sichere Abtransport der Rauchgase behindert wird. Bei Zugproblemen sollte deshalb die gesamte Feuerungsanlage einschließlich Feuerstätte, Ofenrohr und Schornstein fachlich geprüft werden.

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Die rechtlichen Anforderungen an Ofenrohre als Verbindungsstücke sind insbesondere in der Feuerungsverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Ergänzend gelten technische Normen, Herstellerangaben und die Vorgaben des zuständigen Schornsteinfegers.

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Eine direkte, ungeschützte Durchführung durch eine Holzwand ist nicht zulässig. Erforderlich ist ein dafür vorgesehenes Wanddurchführungssystem, das die vorgeschriebenen Abstände und den Brandschutz sicherstellt. Die benötigte Ausführung hängt vom Rohrsystem und vom Wandaufbau ab. Lassen Sie den Übergang deshalb vor dem Einbau vom Schornsteinfeger oder einem Fachbetrieb planen.

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Ja, ein Ofenrohr kann durch eine dafür geeignete Wandöffnung zum Schornsteinanschluss geführt werden. Für den Anschluss werden üblicherweise ein passendes Wandfutter und gegebenenfalls eine Brandschutzdurchführung verwendet. Das Rohr darf nicht ungeschützt mit ungeeigneten oder brennbaren Baustoffen in Kontakt kommen. Die Durchführung muss dicht, temperaturbeständig und zugänglich ausgeführt werden.

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Das hängt im Einzelfall vom vollständigen Deckenaufbau ab. Eine Gipskartonplatte kann selbst nicht-brennbar sein, während sich dahinter beispielsweise Holz, Dämmstoffe oder eine brennbare Unterkonstruktion befinden. Maßgeblich sind daher die Herstellerangaben des Ofenrohrs und die geltenden Brandschutzbestimmungen. Bei unklarem Aufbau sollte der Abstand vom Schornsteinfeger festgelegt werden.

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Ein doppelwandiges, gedämmtes Ofenrohr kann erforderlich oder sinnvoll sein, wenn der Abstand zu brennbaren Bauteilen begrenzt ist oder die Oberflächentemperatur reduziert werden soll. Welche Abstände mit einem bestimmten System zulässig sind, ergibt sich aus der Klassifizierung und den Herstellerangaben des jeweiligen Verbindungsstücks. Ein doppelwandiges Rohr ersetzt keine fachgerechte Brandschutzplanung.

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Grundsätzlich sollten so wenige Bögen wie möglich verwendet werden, weil jede Richtungsänderung den Strömungswiderstand erhöht. Es gibt aber keine pauschale Beschränkung. Jedoch können mehrere oder starke Umlenkungen den Kaminzug beeinträchtigen. Planen Sie den kürzesten praktikablen Verlauf und stimmen Sie komplexe Rohrführungen mit dem Schornsteinfeger ab.

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Ein allgemeingültiger Mindest- oder Höchstwinkel ist für Ofenrohre nicht vorgeschrieben. Das Verbindungsstück sollte jedoch möglichst kurz, geradlinig und zum Schornstein hin ansteigend verlegt werden, da lange waagerechte Abschnitte und viele Umlenkungen den Rauchabzug beeinträchtigen können.

Einige Hersteller schreiben bei nicht senkrechter Verlegung mindestens 3° Steigung vor. Solche in Montageanleitungen von Feuerstätte und Rohrsystem gegebenen Vorgaben sind ebenso maßgeblich, wie die Abgasberechnung und die Beurteilung durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.

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Ein vollständig waagerechter Verlauf sollte möglichst kurz gehalten werden. Damit die Abgase zuverlässig abziehen können ist es besser, das Ofenrohr zum Schornstein hin ansteigend zu führen. Wie lang der Abschnitt im Einzelfall sein darf, hängt von der Feuerstätte, dem Rohrdurchmesser und dem Schornsteinzug ab. Die konkrete Ausführung sollte der Schornsteinfeger vor der Montage abnehmen.

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Es gibt keine universelle Regel, die die Länge des Ofenrohrs bis zum Kamin festschreibt. Jedoch sollte das Ofenrohr möglichst kurz, dicht und strömungsgünstig zum Schornstein geführt werden. Entscheidende Kriterien für die richtige Ofenrohrlänge sind unter anderem der Rohrdurchmesser, die Abgastemperatur, die Schornsteinhöhe sowie die Anzahl der Bögen. Längere Verbindungsstücke sollten fachgerecht geplant und berechnet werden.

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Eine Reduzierung von 150 auf 130 oder 120 mm ist technisch mit einem passenden Übergangsstück möglich, aber nicht automatisch für jede Anlage zulässig oder sinnvoll. Ein kleinerer Querschnitt beeinflusst den Abgasstrom und den Schornsteinzug. Die Reduzierung sollte deshalb nur erfolgen, wenn sie mit den Herstellerangaben übereinstimmt und vom Schornsteinfeger abgesegnet wird.

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Der Durchmesser des Ofenrohrs richtet sich grundsätzlich nach dem Rauchrohranschluss der Feuerstätte. Die passende Nennweite finden Sie in den technischen Unterlagen oder auf dem Typenschild des Ofens. Gängige Ofenrohr-Durchmesser sind 120, 130, 150, 160, 180 und 200 mm. Abweichungen sollten Sie vorab mit dem zuständigen Schornsteinfeger abstimmen.

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Beide BegriffeOfenrohr und Rauchrohr – bezeichnen das Verbindungsstück zwischen Feuerstätte und Schornstein. Auch die Bezeichnungen Kaminrohr und Abgasrohr sind üblich. Als technischer Oberbegriff wird auch Verbindungsstück verwendet, weil das Rohr die Abgase vom Ofen zum Schornstein führt.

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