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Kann ich den Schornsteinfeger von der Steuer absetzen?

Geld sparen, aber wie?

Wer einen eigenen Kamin im Haus hat, der muss sich auch um die regelmäßige Wartung und die Reinigung des Schornsteins kümmern. Dazu gehört natürlich auch der Besuch des Schornsteinfegers. Der eine oder andere Sparfuchs wird sich denken: Da kann man doch noch etwas Kohle sparen!

Auch wenn die Verlockung groß ist: Einen Besuch des Kaminkehrers gibt es zwar nur mit dem nötigen Kleingeld – darauf verzichten sollten Sie aber auf keinen Fall! Es geht um Ihre Sicherheit. Dennoch werden Sie sich zurecht fragen, ob man den Schornsteinfeger vielleicht von der Steuer absetzen und etwas Geld sparen kann. Wir haben uns die Sache für Sie einmal genauer angesehen und zeigen Ihnen, wie viel Sie tatsächlich wiederbekommen können.

Steuern sparen für Kaminofen-Besitzer

Die gute Nachricht zuerst: Ja, den Kaminkehrer konnte man bei uns in Deutschland lange Zeit von der Steuer absetzen. Das ging sogar noch bis ins Jahr 2013 hinein. Seit 2014 hat sich die Gesetzeslage bei uns aber geändert. Es dürfen nicht mehr alle Arbeiten steuerlich geltend gemacht werden, sondern nur noch bestimmte Arbeiten. Dazu gehören unter anderem Reparatur-, Kehr- und Wartungsarbeiten. Nicht mehr abgesetzt werden können: die sogenannte Feuerstättenschau sowie andere Mess- und Prüfverfahren.

Schauen Sie das nächste Mal, wenn Sie eine Rechnung vom Schornsteinfeger bekommen also lieber etwas genauer hin. Es kommt darauf an, dass die Dienstleistungen auch wirklich genau drauf stehen. Sonst haben Sie keine Möglichkeit, dem Fiskus gegenüber die absetzbaren Leistungen nachzuweisen.

Wie viel Steuern lassen sich beim Schornsteinfeger sparen?

Natürlich hängt die genaue Einsparung von Ihrer persönlichen Einkommenssituation ab. Richtig ist aber: Sie können die genannten Arbeiten voll absetzen. Es bedeutet, dass der Kostenbetrag in entsprechender Höhe Ihr zu versteuerndes Einkommen mindert.

Unser Tipp: Falls der Kaminkehrer mehrere Arbeiten bei Ihnen ausführt, von denen einige absetzbar sind und andere wiederum nicht – dann bitten Sie den Schornsteinfeger um die Ausstellung von getrennten Rechnungen. Das macht es bei Ihrer nächsten Steuererklärung deutlich einfacher. Sie sehen also: Steuern sparen mit dem Kaminofen oder Pelletofen ist durchaus machbar und sinnvoll.

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