Darf ich einen Kaminofen in einer Mietwohnung aufstellen?
09.03.2016, 14:30:00
Einen Kaminofen in einer Mietwohnung aufzustellen, ist grundsätzlich möglich, unterliegt jedoch baurechtlichen, mietrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Anforderungen. Relevant sind dabei vor allem die Zustimmung des Vermieters, die Abnahme durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger sowie die Einhaltung der geltenden Emissionsgrenzwerte.
Kamin in Mietwohnung einbauen: Genehmigung durch den Vermieter
Der Einbau einer Feuerstätte – also eines Kamins oder Kaminofens – in einer Mietwohnung gilt in der Regel als bauliche Veränderung und setzt die schriftliche Zustimmung des Vermieters voraus. Betroffen sind insbesondere Kernbohrungen oder Schornsteinanschlüsse. Ohne Zustimmung dürfen solche Eingriffe nicht vorgenommen werden.
Ist ein Schornsteinanschluss in der Wohnung bereits vorhanden und sind keinerlei Eingriffe in die Bausubstanz erforderlich, ist die Rechtslage weniger eindeutig. Unterschiedliche Gerichtsurteile haben hier zu abweichenden Einschätzungen geführt: In jedem Fall empfiehlt sich auch hier die Abstimmung mit dem Vermieter.
Ein Pelletofen in der Mietwohnung unterliegt denselben Anforderungen wie ein Scheitholzofen. Alle baulichen Planungen sowie Kostenvoranschläge sind dem Vermieter schriftlich vorzulegen. Nachträgliche Änderungen an der Planung müssen erneut schriftlich angezeigt werden.
Eine Sonderregel gilt, wenn die Wohnung über keine ausreichende Heizung verfügt: In diesem Fall ist der Vermieter grundsätzlich zur Zustimmung verpflichtet. Wenn der Vermieter die Heizung nachrüstet, handelt es sich entweder um die Beseitigung eines Mangels (Vermieter trägt Kosten komplett) oder um eine Modernisierung. Bei einer Modernisierung darf der Vermieter die Jahreskaltmiete um bis zu 8 % der Modernisierungskosten erhöhen (Modernisierungsmieterhöhung). Über die Nebenkosten dürfen später nur die regelmäßigen Betriebs- und Wartungskosten (z. B. Schornsteinfeger) abgerechnet werden.
|
Wissenswert: Unser Beitrag zum Thema „Kann ich den Schornsteinfeger von der Steuer absetzen?“ |
Sonderfall: Kamin in Eigentumswohnung
Wer einen Kamin in einer Eigentumswohnung nachrüsten möchte, muss zuvor die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft (WEG) einholen. Das ist nötig, weil der Anschluss an den Schornstein das Gemeinschaftseigentum betrifft.
Ethanolkamin und Elektrokamin als Alternative
Ethanolkamine und Elektrokamine erfordern keine baulichen Veränderungen und keinen Schornsteinanschluss. Bevor man einen Ethanolkamin aufstellt, sollte man zur Sicherheit den Vermieter fragen sowie selbst prüfen, ob der Mietvertrag entsprechende Einschränkungen enthält. Bei einem Elektrokamin bestehen in der Regel keine mietrechtlichen Hürden. Beide Varianten erzeugen keine Abgase über einen Kamin und unterliegen damit nicht der Abnahmepflicht durch den Schornsteinfeger.
Wissenswert: Unsere Beiträge zu den Themen „Ist meine Wohnung für einen Ethanolkamin geeignet?“ und „Die Alternative zum echten Kamin: Elektrokamin oder Ethanolkamin?“
Zulassung durch den Schornsteinfeger
Nach Zustimmung des Vermieters ist der zuständige Bezirksschornsteinfeger einzubinden. Dieser prüft, ob und unter welchen Bedingungen ein Kaminofen in der Wohnung installiert werden kann. Feuerstätte und Schornstein dürfen ohne dessen Abnahme nicht betrieben werden.
Zu prüfen sind insbesondere:
- Die Kompatibilität des Ofens mit dem vorhandenen Schornstein,
- die Dimensionierung der Heizleistung im Verhältnis zur Wohnfläche sowie
- die Einhaltung der gesetzlichen Mindestabstände zu brennbaren Materialien (Brandschutz).
Ist kein Schornstein vorhanden, kann ein nachträglicher Edelstahlschornstein als Abgasweg realisiert werden. Auch diese Lösung bedarf der Freigabe durch den Schornsteinfeger.
Heizleistung und Emissionsgrenzwerte
Die Heizleistung einer Feuerstätte muss auf die Raumgröße, die Wanddämmung und den energetischen Standard des Gebäudes abgestimmt sein. Bei Altbauten liegt der Heizwärmebedarf aufgrund fehlender oder geringer Dämmung typischerweise höher als bei Neubauten.
Alle Kaminöfen müssen die Anforderungen der 2. Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) erfüllen. Diese legt Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid bei kleinen und mittleren Feuerstätten fest. In einigen Städten gelten zusätzlich lokale Emissionsregelungen. Maßgeblich sind außerdem die jeweils gültigen DIN- und EN-Normen für Feuerstätten.
Wartung und laufende Pflichten
Die Wartung eines Kaminofens in der Mietwohnung liegt grundsätzlich beim Nutzer der Feuerstätte. Dazu gehören regelmäßige Reinigung und die Einhaltung der Kehrpflichten gemäß Kehr- und Überprüfungsordnung. Der Schornsteinfeger ist in festgelegten Intervallen zur Überprüfung hinzuzuziehen. Welche Fristen gelten, richtet sich nach der Art der Feuerstätte und dem jeweiligen Bundesland.
Rückbau bei Auszug
|
Bei Auszug ist der Mieter grundsätzlich verpflichtet, bauliche Veränderungen rückgängig zu machen und den ursprünglichen Zustand der Wohnung wiederherzustellen. Ein rechtlicher Anspruch auf Ausgleichszahlungen durch den Vermieter besteht nicht. |
Abweichende Regelungen – etwa die Übernahme des Ofens durch den Vermieter gegen Zahlung eines Ausgleichs oder die Weitergabe an den Nachmieter – sind möglich, müssen aber schriftlich vereinbart werden.
Einbaukamine
freistehende Öfen
alternative Brennstoffe
Schornsteinsysteme
Schornsteinzubehör
Schornsteinaufbauten
Abgasrohre
Sicherheit
Accessoires
Wartung
Reinigung
Heiztechnik
Heizungszubehör
Speicher
Angebote im XXL Sale %
wenig Platz
Brennstoff
Zubehör
Smoken
Grillart
Backofen
Wellness
Feuerstellen
Außenküche
Unsere Markenwelt