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Pelletheizung: Vorschriften und Regeln für alle Pelletheizer!

Welche Pelletheizung-Vorschriften gibt es?

Eine Pelletheizung ist eine sinnvolle und lohnenswerte Alternative zu herkömmlichen Heizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Dabei kann sie vor allem im Bereich der dauerhaften Heizkostenreduzierung punkten. Allerdings muss bei Einbau und Betrieb auf die eine oder andere Vorschrift geachtet werden. Gerade bei uns in Deutschland spielt die Schadstoffemission eine besondere Rolle. Hier finden sich alle Pelletheizung-Vorschriften, die eingehalten werden müssen, unter anderem damit sich die Heizungsanlage für eine BAFA-Förderung qualifiziert. Neben baulichen Regelungen und Wartungsvorschriften sollte auch immer darauf geachtet werden, dass man nur zugelassenes Heizmaterial verwendet. Die genauen Emissionswerte und empfohlenen Pellets sind auf dem Typenschild der jeweiligen Modelle zu finden. Für einen größeren Bedarf an Pellets kann ein Pelletlager eingerichtet werden. Dieses muss belüftet und baulich von der Verbrennungsanlage ausgestellt werden, damit der Brandschutz gegeben ist.

Das EEWärmeG

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz trat im Jahre 2009 in Kraft. Dieses Gesetz widmet sich speziell dem als klimaschädlich eingestuften Gas Kohlenstoffdioxid und den erneuerbaren Energien. Holz beziehungsweise Holzpellets bestehen aus der erneuerbaren Ressource Holz. Der Clou bei der Verbrennung von Holz ist, dass es nur viel CO2 bei der Verbrennung verursacht, wie der entsprechende Baum während seiner Wachstumsphase auch aufgenommen hat. Dem Gesetz zufolge soll sichergestellt werden, dass bis zum Jahre 2020 mindestens 14 Prozent der gesamten erzeugten Wärme aus erneuerbaren Quellen stammen soll. Und das wird auch vom Staat gefördert. So kann jeder, der sich eine neue Pelletheizung oder einen Pelletofen wasserführend einbauen lässt, bei der BAFA einen Förderantrag stellen.

Die BImSchV

Die Bundesimissionsschutzverordnung gibt für Pelletöfen klare Grenzwerte vor, die eingehalten werden müssen. Demnach gelten vor allem für Pelletöfen, die nach dem 23.03.2010 hergestellt wurden, noch einmal verschärfte Werte. Entsprechende Pelletöfen dürfen nur eine Menge von 0,4 Gramm Kohlenstoffmonoxid je Kubikmeter Holzpellets ausstoßen. Seit dem Jahre 2015 darf sogar der Wert von 0,25 Gramm nicht mehr überschritten werden. Diese Auflage hat ein moderner Pelletkessel zu erfüllen.

Die EnEV

Die EnEV ist die Energieeinsparverordnung, die spezielle Anforderungen an den Energieverbrauch von Häusern stellt. So müssen spezielle Auflagen in der Dämmung von Gebäuden eingehalten werden, damit der Energiebedarf des Gebäudes für die Heizung und der Warmwasserbereitung dauerhaft gesenkt werden. Sie fungiert daher ergänzend zu den Pelletheizung-Vorschriften. In unserem Wissenscenter finden sich ausführliche Tipps dazu, wie man effektiv Wärmeverluste am Haus verhindern kann.

Die EU-Norm 14961-2

Für alle Pelletofen- und Pelletkesselbetreiber ist die europäische Norm 14961-2 wichtig. Sie regelt die Herstellung von Holzpellets. Hier werden Aspekte wie der Aschegehalt, Schadstoffgehalt sowie der Feuchtigkeitsgehalt von Pellets näher betrachtet. Darauf baut unter anderem die Norm ENplus auf, die nicht nur gewährleistet, dass es sich um hochwertig hergestellte Pellets handelt, sondern dass diese auch auf dem Transport bis in Ihr Pelletlager zu Hause keinen Schaden nehmen beziehungsweise Qualitätseinbußen durch Abrieb erleiden. Umwelttechnisch unbedenkliche Pellets werden mit dem Blauen Engel versehen.

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