Feinstaub – Welchen Anteil haben Kamine und Öfen am Ausstoß in Deutschland?
02.06.2026, 10:00:00
Kaminöfen und Pelletheizungen sind als Wärmequellen weit verbreitet, stehen jedoch wegen ihrer Emissionen im Fokus von Umwelt- und Gesundheitsbehörden. Die Verbrennung von Festbrennstoffen erzeugt partikelförmige Schadstoffe – sogenannten Feinstaub. Dieser Wissensbeitrag klärt die Frage, wie hoch der Anteil der Feinstaubbelastung durch Kamine in Deutschland ist und zeigt auf, welche politischen, technologischen und praktischen Maßnahmen zu einer Reduzierung der Feinstaubemissionen beitragen.
Was ist Feinstaub?
Feinstaub (englisch: Particulate Matter, kurz PM) besteht aus winzigen Partikeln in der Luft, die aufgrund ihrer geringen Masse nicht sofort zu Boden sinken. Um die Gesundheitsgefahr einzustufen, wird Feinstaub in verschiedene Größenklassen unterteilt:
- PM10: Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von weniger als 10 Mikrometern (µm). Sie können in die Nasenhöhle und die oberen Atemwege eindringen.
- PM2,5: Partikel, die kleiner als 2,5 µm sind. Sie sind lungengängig und können tief in die Lungenbläschen (Alveolen) vordringen.
- PM0,1: Diese Partikel werden auch Ultrafeinstaub genannt und sind kleiner als 0,1 µm. Sie sind so winzig, dass sie die Blut-Luft-Schranke überwinden (Translokation) und sich über den Blutkreislauf in Organen ablagern können.
Primärer und sekundärer Feinstaub
Bei der Beurteilung von Schadstoffquellen wird zwischen primärem und sekundärem Feinstaub unterschieden. Primärer Feinstaub entsteht direkt an der Emissionsquelle – etwa als Ruß im Schornsteinabgas. Sekundärer Feinstaub bildet sich hingegen erst in der Atmosphäre durch komplexe chemische Reaktionen aus gasförmigen Vorläuferstoffen wie Stickoxiden oder Ammoniak.
Zusätzliche Gesundheitsgefahr durch PAKs
Neben der reinen Partikelgröße ist die chemische Zusammensetzung des Holzrauchs entscheidend dafür, welches potenzielle Gesundheitsrisiko von ihm ausgeht. Bei einer unvollständigen Verbrennung entstehen Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs). Diese lagern sich an den Feinstaubpartikeln an und werden so in den Körper transportiert. Verschiedene PAK-Verbindungen werden von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) als krebserregend, erbgutverändernd und entzündungsfördernd eingestuft.
Die Feinstaubbelastung Deutschland: Daten liefert das Umweltbundesamt
Bei der Betrachtung der Emissionsdaten des Umweltbundesamtes (UBA) muss wissenschaftlich korrekt zwischen vorläufigen Schätzungen und endgültigen Katasterdaten unterschieden werden. Die vorläufigen Auswertungen für das Vorjahr (veröffentlicht jeweils im Frühjahr) basieren auf meteorologischen Modellierungen und ersten Messreihen. Endgültige, validierte Zahlen liegen oft erst mit einem oder zwei Jahren Verzögerung vor.
Die Grafik des UBAs zeigt die Entwicklung der PM2,5-Emissionen in den Jahren 1995–2023. Haushalte und Kleinverbraucher – in deren Bereich auch Kaminöfen fallen – verursachen gemeinsam mit dem Verkehrs- und Industriesektor die größten Posten in puncto Feinstaubbelastung.

Quelle: Bundesumweltamt
Einer aktuellen Erhebung des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks zufolge, werden in Deutschland rund 11,7 Millionen Einzelraumfeuerungsanlagen betrieben. Diese Anlagen sind laut UBA für rund 10–20 Prozent der gesamten nationalen Feinstaubemissionen verantwortlich. Damit liegt die Feinstaubbelastung durch Holzöfen und Holzheizungen quantitativ in einer vergleichbaren Größenordnung wie die Auspuff- und Abriebemissionen des gesamten Straßenverkehrs. Insbesondere in eng bebauten Wohngebieten und bei Inversionswetterlagen können Holzfeuerstätten die lokale Luftqualität erheblich beeinträchtigen.
Gesetzliche Regelungen – die 1. BImSchV
Um die Luftqualität zu schützen, reguliert die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) die Emissionen von Kleinfeuerungsanlagen. Diese Kaminofen-Feinstaubverordnung unterscheidet bei den Vorgaben streng zwischen bereits bestehenden Anlagen und Neugeräten. Seit dem 1. Januar 2025 ist die letzte Übergangsfrist für alte Öfen abgelaufen.
Werte für Bestandsanlagen (Übergangsregelung)
Ältere Einzelraumfeuerungsanlagen, die nicht von Ausnahmen profitieren, dürfen nur weiter betrieben werden, wenn sie mindestens folgende Werte einhalten:
- Feinstaub: maximal 0,15 Gramm je Kubikmeter Abgas (g/m³)
- Kohlenmonoxid (CO): maximal 4,0 Gramm je Kubikmeter Abgas (g/m³)
Können diese Werte – nachweisbar durch eine Prüfstandsbescheinigung des Herstellers oder eine Vor-Ort-Messung durch das Schornsteinfegerhandwerk – nicht eingehalten werden, ist der weitere Betrieb untersagt.
Stufe 2 der 1. BImSchV für Neuanlagen
Für alle modernen Öfen, die nach dem 1. Januar 2015 errichtet wurden, gelten die deutlich strengeren Vorgaben der Stufe 2 der 1. BImSchV. Die gesetzlichen Feinstaub-Grenzwerte für Holzöfen liegen hier bei:
- Feinstaub: maximal 0,04 Gramm je Kubikmeter Abgas (g/m³)
- Kohlenmonoxid (CO): maximal 1,25 Gramm je Kubikmeter Abgas (g/m³)
Zusätzlich schreibt die Verordnung für neue Kaminöfen einen Mindestwirkungsgrad von 73 Prozent (für Kachelöfen 80 Prozent) vor, was den Brennstoffverbrauch drastisch reduziert.
Ausnahmen und Bestandsschutz
Es existiert jedoch kein generelles Betriebsverbot für ältere Feuerstätten. Bestimmte Anlagen sind von der Nachrüst- oder Austauschpflicht ausgenommen und genießen Bestandsschutz. Dazu zählen dazu unter anderem:
- Historische Öfen: Feuerstätten, bei denen nachweislich belegt werden kann, dass sie vor dem 1. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden.
- Offene Kamine: Sofern diese bestimmungsgemäß nur „gelegentlich“ (in der Regel maximal acht Tage im Monat für jeweils maximal fünf Stunden) genutzt werden.
- Einzige Heizquelle: Kaminöfen, die als ausschließliche Heizquelle für eine gesamte Wohneinheit dienen.
- Grundöfen: Handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen.
- Spezialherde: Holzherde und Backöfen mit einer Nennwärmeleistung von weniger als 15 kW.
Hinweis: Ein rechtlicher Bestandsschutz befreit Anlagenbetreiber lediglich von der Pflicht zur Nachrüstung. Er ändert jedoch nichts an der physikalischen Tatsache, dass veraltete Feuerstätten eine deutlich höhere Schadstoffemission und einen geringeren energetischen Wirkungsgrad aufweisen.
Wirtschaftliche Abwägung: Filter nachrüsten oder neuer Kaminofen?
Betreiber älterer Öfen ohne Bestandsschutz müssen sich zwischen einer Nachrüstung mit Partikelabscheidern (Filtern) oder dem Erwerb eines Neugeräts entscheiden.
1. Die Filter-Nachrüstung (passiv oder aktiv)
Es existieren passive Filter (Kassetten, die einem regelmäßigen Austausch unterliegen) und aktive, elektrostatische Partikelabscheider. Ein aktiver Filter kostet in der Anschaffung inklusive Installation meist zwischen 1.000 und 2.500 Euro. Er senkt zwar den Ausstoß von Partikeln, verbessert jedoch den Wirkungsgrad des alten Ofens nicht. Der Brennstoffverbrauch bleibt auf einem hohen Niveau.
2. Der Neukauf
Moderne Kaminöfen sind so konstruiert, dass sie die aktuellen Grenzwerte der Stufe 2 der BImSchV ohne zusätzliche Filtertechnik im Schornstein erreichen. Durch optimierte Brennraumgeometrien, Tertiärluftzuführung und moderne Isolationsmaterialien wird das Holz wesentlich effizienter verbrannt.
Ein zeitgemäßer Kamin oder Kaminofen benötigt für dieselbe Wärmeleistung bis zu 30 Prozent weniger Brennstoff als ein Modell, das 20 Jahre alt ist. Langfristig kann sich die Investition in ein Neugerät durch den reduzierten Holzverbrauch und den Wegfall von Filter-Wartungskosten amortisieren.
Entscheidungshilfe beim Neukauf: das Umweltzeichen „Blauer Engel“
Wer beim Kauf eines Neugeräts über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen möchte, sollte auf Umweltzertifikate achten. Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt besonders Feuerstätten, die mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ (DE-UZ 212) ausgezeichnet sind. Diese Kaminöfen verfügen in der Regel über integrierte Partikelabscheider sowie eine automatische Verbrennungsluftregelung. Dadurch unterschreiten sie die gesetzlichen Grenzwerte für Feinstaub nochmals deutlich, reduzieren Emissionen auf ein Minimum und bieten dem Betreiber höchste Zukunftssicherheit.
Emissionsarmes Heizen – so gelingt es
Um die Feinstaubbelastung weiter zu senken, sind neben der modernen Gerätetechnik auch das Nutzerverhalten und die Brennstoffqualität ausschlaggebend. Der Feinstaubausstoß kann beim Heizen mit Holz durch folgende Kernmaßnahmen effektiv reduziert werden:
- Moderne Technik nutzen: Der Ofen sollte einen hohen Wirkungsgrad besitzen, idealerweise mit automatischer Luftregelung und Katalysator ausgestattet sein. Veraltete Öfen (vor 2010) verursachen hohe Emissionen und sollten ausgetauscht werden.
- Nur geeignetes, trockenes Holz: Verfeuert werden sollte ausschließlich gut abgelagertes, trockenes und unbehandeltes Holz aus nachhaltiger, regionaler Forstwirtschaft. Zu feuchtes oder zu großes Holz führt zu schlechter Verbrennung.
- Bedienungsanleitung beachten: Falsches Anzünden, das Überfüllen des Brennraums oder zu spätes Nachlegen treiben die Feinstaubbelastung durch Kamin und Ofen unnötig in die Höhe.
- Brennstoff richtig lagern: Holz muss trocken und vor Witterung geschützt gelagert werden, um beim Verbrennen eine optimale und schadstoffarme Wärmeabgabe zu garantieren.
- Richtiges Anzünden (von oben nach unten): Anders als beim klassischen Lagerfeuer werden hierbei die dickeren Holzscheite unten platziert und das Anzündholz samt Anzünder obenauf gelegt. Die entstehenden Holzgase strömen so durch die heiße Flamme nach oben und verbrennen nahezu vollständig, anstatt als unverbrannter Feinstaub durch den Schornstein zu entweichen.
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