Kaminöfen-Förderung: Was Sie 2026 über die staatlichen Zuschüsse von KfW und BAFA wissen müssen
Aileen MeinickeZuletzt aktualisiert: Juni 2026
Wenn Sie aktuell über den Einbau einer neuen Heizung nachdenken, kommen Sie am Thema Gebäudeenergiegesetz (GEG) – umgangssprachlich Heizungsgesetz genannt und in der Presse als „Heizhammer“ verschrien – kaum vorbei. Mittlerweile ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vom Kabinett beschlossen und auf dem Weg. Die gute Nachricht: Sowohl das aktuelle GEG als auch das neue Gesetz bieten eine attraktive staatliche Heizungsförderung, wenn Sie sich für eine moderne Biomasseheizung wie einen wasserführenden Pellet- oder Holzofen entscheiden.
In unserem Ratgeber erfahren Sie, wie hoch die aktuellen Zuschüsse von KfW und BAFA ausfallen, welche strengen technischen Voraussetzungen gelten und wie Sie die Förderung richtig beantragen, um das Maximum herauszuholen.
Das Wichtigste zur staatlichen Ofen-Förderung
- GEG-konform: Wasserführende Pelletöfen und Kaminöfen erfüllen die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Regel des Gebäudeenergiegesetzes vollumfänglich.
- Hohe Zuschüsse: Die KfW übernimmt durch verschiedene Boni bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten für Ihren Heizungstausch.
- 500 Euro Extra-Bonus: Für besonders emissionsarme Modelle wird zusätzlich (und unabhängig von der 70-Prozent-Deckelung) ein pauschaler Emissionsminderungs-Zuschlag gewährt.
- Strenge Voraussetzungen: Damit die Anlage förderfähig ist, sind unter anderem ein ausreichend dimensionierter Pufferspeicher sowie ein fachgerechter hydraulischer Abgleich zwingend notwendig.
- Die richtige Reihenfolge: Bevor Sie die Heizungsförderung beantragen, müssen Sie zwingend einen Handwerker- oder Kaufvertrag mit einer aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung abschließen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die 65-Prozent-Regel für Holzheizungen
Mit der jüngsten GEG-Novelle (2024) wurde das Ziel ausgegeben, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien (EE) betrieben werden muss.
Für Besitzer von wasserführenden Pelletöfen oder wasserführenden Kaminöfen ist das ein großer Vorteil: Diese Heizsysteme gelten rechtlich als Heizen mit erneuerbaren Energien und erfüllen die 65-Prozent-EE-Vorgabe des GEG vollumfänglich. Sie sind somit eine vollwertige und förderfähige Alternative oder Ergänzung zur Wärmepumpe.
GEG wird zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Was ändert sich 2026 für das Heizen mit Holz?
Die Bundesregierung reformiert aktuell die Heizungsvorgaben: Das viel diskutierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird voraussichtlich zum 1. November 2026 durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst. Die wohl bekannteste Änderung: Die starre 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien entfällt.
Zwar dürfen dadurch theoretisch wieder klassische Gas- oder Ölheizungen eingebaut werden, dies ist jedoch an eine teure Bedingung geknüpft: die sogenannte „Bio-Treppe“. Wer künftig fossil heizt, muss ab 2029 gesetzlich vorgeschrieben einen stetig steigenden Anteil an teurem Biomethan oder grünem Wasserstoff beimischen (ab 2029 mindestens 10 Prozent, ab 2035 bereits 30 Prozent).
Ihr Vorteil mit einem wasserführenden Kamin- oder Pelletofen: Wenn Sie sich für eine förderfähige Holz- oder Pelletheizung entscheiden, betrifft Sie die „Bio-Treppe“ nicht. Sie heizen bereits zu 100 Prozent mit Biomasse und entgehen somit dem absehbaren Kostenrisiko.
Die attraktive KfW-Förderung von bis zu 70 Prozent (sowie der 2.500 Euro Emissions-Bonus) bleibt auch unter dem neuen GModG bis mindestens 2029 in vollem Umfang erhalten! Wenn Sie jetzt auf Biomasse umrüsten, sichern Sie sich also weiterhin die finanzielle Unterstützung des Staats.
Technische Voraussetzungen: Wann ist ein Ofen förderfähig?
Damit Ihr neuer Ofen durch die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) gefördert wird, müssen bestimmte technische Mindeststandards erfüllt sein:
- Pufferspeicher-Pflicht: Der Gesetzgeber schreibt ein festgeschriebenes Mindestvolumen vor. Bei Scheitholzöfen sind dies mindestens 30 Liter pro Kilowatt (kW) Nennwärmeleistung, bei Pelletöfen mindestens 20 Liter.
- Automatische Beschickung: Pelletöfen müssen über eine automatische Zündung und Leistungsregelung verfügen.
- Emissionsvorgaben: Die Öfen müssen die 2. Stufe der BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) sowie die Vorgaben der Ökodesign-Richtlinie einhalten (ETAs-Wirkungsgrad).
- Fachgerechte Installation: Der Einbau muss durch ein Fachunternehmen erfolgen, zudem ist ein hydraulischer Abgleich zwingend nachzuweisen.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): So setzen sich die Zuschüsse zusammen
Eine Förderung für den reinen Heizungstausch läuft für Privatpersonen primär über die KfW (Zuschuss 458). Die Förderstruktur basiert auf einem Baukastensystem. Dabei liegen die maximal anrechenbaren Kosten für den Heizungstausch in einem klassischen Einfamilienhaus (eine Wohneinheit) bei 30.000 Euro. Die prozentuale Förderung aus den verschiedenen Boni ist gesetzlich auf maximal 70 Prozent gedeckelt.
Aus diesen Bausteinen setzt sich die Förderung zusammen:
- Grundförderung (30 Prozent): Diese erhält jeder private Eigentümer, der eine alte, fossile Heizung gegen eine förderfähige Biomasseanlage (Holz/Pellets) tauscht.
- Einkommens-Bonus (30 Prozent): Ein zusätzlicher Anreiz für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von unter 40.000 Euro.
- Klimageschwindigkeits-Bonus (20 Prozent): Für den frühzeitigen Austausch alter Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizungen.
Der Extra-Joker: Der Emissionsminderungs-Zuschlag (2.500 Euro)

Rechenbeispiel: So viel Förderung ist maximal möglich
Nehmen wir an, dass die Gesamtkosten für Ihren neuen emissionsarmen, wasserführenden Pelletofen inkl. Installation sowie Pufferspeicher 25.000 Euro betragen und Sie Anspruch auf die Grundförderung und den Einkommensbonus haben.
| Position | Details / Berechnung | Betrag |
| förderfähige Gesamtkosten | neuer wasserführender Pelletofen inkl. Installation und Pufferspeicher | 25.000 €
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| prozentuale Förderung | 60 Prozent (30 Prozent Grundförderung + 30 Prozent Einkommensbonus) | 15.000 € |
| zuzüglich Emissions-Zuschlag | pauschaler Zuschlag für besonders emissionsarme Modelle | 2.500 € |
| Gesamtförderung | gesamter KfW-Zuschuss, der Ihnen ausgezahlt wird | 17.500 € |
| Eigenbeteiligung | Das, was Sie am Ende tatsächlich selbst zahlen | 7.500 €
|
Wichtig: Bei dieser Rechnung handelt es sich um ein hypothetisches Beispiel zur Veranschaulichung. Die tatsächliche Höhe der Förderung ist an strenge Voraussetzungen geknüpft, hängt von Ihrer individuellen Situation (z. B. dem zu versteuernden Haushalts-Jahreseinkommen) ab und wird erst nach der verbindlichen Prüfung durch die KfW festgelegt. Eine Garantie auf Auszahlung besteht nicht.
KfW und BAFA gleichzeitig beantragen: Geht das?
Ja, das ist möglich und in vielen Fällen sogar sehr sinnvoll! Während die KfW für den eigentlichen Heizungstausch zuständig ist, kümmert sich das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) um begleitende Maßnahmen zur Heizungsoptimierung.
Wenn Sie Ihren neuen wasserführenden Ofen in das bestehende Heizsystem integrieren, sind oft Anpassungen nötig – etwa der Einbau smarter Raumthermostate oder neue Heizkörper. Für diese Einzelmaßnahmen der Heizungsoptimierung können Sie beim BAFA einen separaten Zuschuss von 15 Prozent (bzw. 20 Prozent mit einem individuellen Sanierungsfahrplan, iSFP) beantragen.
Schritt für Schritt: So beantragen Sie die Förderung richtig
Ein Förderantrag nach der Installation ist nicht möglich! Um das Risiko zu vermeiden, dass Ihnen Fördergelder entgehen, müssen Sie die Reihenfolge exakt einhalten:
- Energieberater oder Fachbetrieb einbinden: Sie benötigen zunächst eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA-Nummer) von einem Fachmann (für Biomasse empfiehlt sich oft die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten).
- Vertrag schließen (Bedingungsvorbehalt): Schließen Sie den Kauf- oder Handwerkervertrag ab. Dieser Vertrag muss zwingend eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Das bedeutet, der Vertrag wird erst rechtskräftig, wenn die KfW die Förderung bewilligt. Zudem muss ein voraussichtliches Liefer- und Leistungsdatum im Vertrag stehen.
- Antrag stellen: Registrieren Sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ und stellen Sie mit Ihrer BzA-Nummer und dem bedingten Vertrag den Förderantrag.
- Bestellung und Einbau: Erst wenn der Antrag gestellt ist und die Förderzusage vorliegt, darf die Anlage verbaut werden.
- Nachweise einreichen: Nach Abschluss der Arbeiten reicht Ihr Fachpartner die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) ein, woraufhin die Auszahlung auf Ihr Konto erfolgt.
FAQ – Heizungsförderung bei Kaminöfen
Werden auch normale, luftgeführte Kaminöfen gefördert?
Nein. Die KfW-Förderung zielt auf Heizsysteme ab, die maßgeblich zur zentralen Wärmeversorgung des Hauses beitragen. Reine Einzelraumfeuerstätten (klassische Kaminöfen ohne Wassertasche) sind von der BEG-Förderung ausgeschlossen.
Kann ich die Förderung für einen Neubau beantragen?
Die Förderung (KfW 458) richtet sich ausschließlich an Bestandsgebäude. Für Neubauten gelten andere Richtlinien (z. B. KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“).
Brauche ich zwingend einen Energieberater?
Für den reinen Heizungstausch reicht prinzipiell ein qualifizierter Fachbetrieb aus, um die BzA-Nummer zu erstellen. Wenn Sie jedoch zusätzliche Boni (wie den iSFP-Bonus beim BAFA) nutzen möchten, ist ein zertifizierter Energie-Effizienz-Experte (EEE) notwendig.
