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Zinskonditionen der KfW sind niedrig und bieten so viele Möglichkeiten energieeffizient zu sanieren und energieeffiziente Heizungsanlagen zu bauen.

Neue Zinskonditionen für Förderprogramme der KfW – Zinssenkung für energieeffizientes Bauen

Neue Zinskonditionen der KfW Bankengruppe – Erleichterung für Investitionskosten

Wer energieeffizient bauen und sanieren möchte, weiß um die hohen Investitionskosten für die energieeffiziente und umweltschonende Heizungsanlage, für Wärmepumpe, Pelletheizung, Solarthermie, Wärmedämmung, Isolierung von Fenstern und Türen, energetische Begutachtung und Fachberatung und so fort.

Bei der nationalen Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) können sich private sowie öffentliche Antragsteller seit 11.01.2019 über neue Konditionen und Zinssenkungen bei einigen Förderprogrammen für energieeffizientes Bauen und Sanieren freuen.

Für Privatpersonen von Interesse sind in Hinblick auf Energieeffizienz und Heizen mit erneuerbaren Energien die Kreditprogramme „Energieeffizient Sanieren“ 151 und 152, das Ergänzungskredit-Programm 167 sowie Programm 153 für die Förderung von „Energieeffizientem Bauen“. Zinssenkungen gelten nun für die Programme 167 und 153. In den anderen Programmen sind die aktuellen Zinskonditionen weiterhin sehr günstig geblieben.

Für uns Anlass, genau hinzuschauen: Welche Konditionen gelten für die Heiztechnik und das Heizen mit erneuerbaren Energien? Wir haben nachgesehen, was Heizanlagen wie wasserführende Pelletöfen, Heizen mit Holz, Solarthermie, Wärmepumpe und Hybridlösungen betrifft. Denn viele Verbraucher nutzen die Finanzierungsprogramme der KfW und die Fördermöglichkeiten des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), um ihre Bau- und Sanierungsvorhaben für mehr Energieeffizienz und Umweltschutz finanziell zu unterstützen. Die Investitionskosten verringern sich dadurch oftmals um mehrere tausend Euro.

Wichtige Information: Seit 2021 wurde die staatliche Förderung neu strukturiert. Informationen wie Förderanträge gestellt werden, gibt es im Beitrag: BEG-Förderung zur Nutzung erneuerbarer Energien!

Welche Förderprogramme der KfW sind für energieeffizientes Sanieren und Heizen relevant?

Aktuelle Meldung 26.01.2022: Die Welt ist ständig im Wandel. So sind nun etwaige Förderprogramme für energieeffizientes Bauen weggefallen. Good news: Einzelmaßnahmen in der Sanierung für regeneratives Heizen und Solaranlagen werden jedoch weiter unterstützt!

Die Kredite, Investitionszuschüsse und Tilgungszuschüsse der KfW werden aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm und dem Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) finanziert. Auf den gesellschaftlichen und umweltpolitischen Hintergrund verweist auch der Name der Programmgruppe „Energiewende“. Die drängenden Maßnahmen hinsichtlich Klimaschutz und CO2-Ausstoß sowie der nationalen wie internationalen Klimaziele – vor diesem Hintergrund sind auch die finanziellen Anreize zu sehen.
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Die Programme 151 und 152 mit ihren Zusatzprogrammen im Überblick

Was wird gefördert?
152 und 430 – Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete zur Sanierung

Das Kreditprogramm 152 mit dem Zuschuss-Programm 430 ist für energetische Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete gedacht, welche die Dämmung von Gebäuden, Fenstern und Türen ebenso betreffen wie den Austausch und die Optimierung der Heizungsanlage und Heizungsanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Der Austausch soll laut KfW durch den Einbau von Heizungstechnik auf Basis der Brennwerttechnologie oder Nah-/Fernwärme erfolgen. Heizungsanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien werden nur in Kombination mit bestimmten anderen energieeffizienten Heizungsanlagen gefördert, wie Anlagen mit Brennwerttechnologie und Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme.

Förderfähige Pelletöfen und -Heizungen fallen unter die Kategorie Biomasseanlagen, die als automatisch beschickte Zentralheizungsanlagen eingesetzt werden. Neben Holzpellets wird hier auch der Gebrauch von Holzhackschnitzeln und Scheitholz anerkannt. Zusätzlich sind Holzvergaserkessel als Zentralheizungen mit Leistungs- und Feuerungsregelung förderfähig.

151 und 430 – Sanierung zum KfW-Energieeffizienzhaus

Für die umfassende Sanierung zum KfW-Effizienzhaus ist das Programmpaket Kredit 151 mit Zuschussprogramm 430 von Interesse.
Die Leistungen des Energieeffizienz-Experten, die für die Kreditvergabe im Rahmen des Programms erforderlich sind, sind förderfähig nach dem Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“ (Programm 431)

Die Konditionen für Programme 151 und 152 im Überblick

Als Annuitätendarlehen:

Sollzins (Effektivzins)

pro Jahr

Laufzeit Tilgungsfreie Anlaufzeit Zinsbindung
0,75 & (0,75 %) 4 bis 10 Jahre 1 bis 2 Jahre 10 Jahre
0,75 & (0,75 %) 11 bis 20 Jahre 1 bis 3 Jahre 10 Jahre
0,75 & (0,75 %) 21 bis 30 Jahre 1 bis 5 Jahre 10 Jahre

Als endfälliges Darlehen:

Sollzins (Effektivzins)

pro Jahr

Laufzeit
0,75 & (0,75 %) 4 bis 10 Jahre

Kredithöhe und Tilgungszuschuss für die KfW-Programme 151/152

Der Tilgungszuschuss in den Programmen 151 und 152 bedeutet, dass nicht der gesamte Förderbetrag zurückgezahlt werden muss. Das Darlehen wird also reduziert und gleichzeitig Laufzeit verkürzt.

Maßnahme Kredithöhe Tilgungszuschuss
Einzelmaßnahmen

(Programm 152)

Bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit nach Sanierung 7,5 % der Darlehenssumme

bis zu 3.750 Euro je Wohneinheit

Heizungspakete

(Programm 152)

Bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit im Anreizprogramm Energieeffizienz 12,5 % der Darlehenssumme

bis zu 6.250 Euro je Wohneinheit

KfW-Effizienzhaus

(Programm 151)

Bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit nach Sanierung 12,5 % bis 27,5 & der Darlehenssumme

je nachdem, welcher KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht wird

Die Auszahlung erfolgt zu 100 %.

430 – Investitionszuschuss für Maßnahmen im Rahmen der Programme 151 und 152

Auch viele der unmittelbar durch die unter 151 und 152 veranlassten Nebenarbeiten und andere Kosten, die für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit notwendig sind, werden gefördert. Daher ist der Investitionszuschuss besonders auch in Koppelung mit einer BAFA-Förderung interessant, da hier Investitionskosten übernommen werden, welche die BAFA nicht fördert.

Die Liste der Maßnahmen, die bei der KfW unter dem Programm 430 abgedeckt werden, ist sehr umfassend, hier daher ein paar Beispiele, um Ihnen die Möglichkeiten aufzuzeigen:

• Materialkosten und fachgerechter Einbau durch Fachunternehmen
• Installations- und Anschlusskosten, Lieferkosten, Abbaukosten, Entsorgung von Baustoffen, Baumaterial etc., inklusive Schadstoffe und Sonderabfälle
• Baustoffuntersuchung, bautechnische Voruntersuchungen
• Wand- und Deckendurchbrüche inklusive Dämmmaßnahmen
• Austausch oder Anpassung von Fensterbänken und Fensternischen
• notwendige Maler-, Putz- und Wandverkleidungsarbeiten
• Rohrdämmung, Schalldämmung
• Ausbau, Austausch und Entsorgung alter Heizanlagen
• Erneuerung des Schornsteins
• Smart Home und Smart Metering Systeme

431 – Zuschuss für Baubegleitung durch Energieberater

Wie auch bei der BAFA-Förderung müssen die Maßnahmen und Geräte klar umrissene Mindestanforderungen der KfW erfüllen. Eine weitere Bedingung für die Antragstellung ist, dass Sie einen Energieberater hinzuziehen.

Dies geschieht also zum einen vor der Antragstellung und der betreffenden Sanierungsmaßnahme sowie während der baulichen Umsetzung. Solch eine Vor-Ort-Analyse umfasst viele Punkte: die Analyse des energetischen Zustandes des Gebäudes, die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs für die Sanierung gemäß den persönlichen Sanierungszielen sowie Anforderungen der Kreditgeber und Förderer sowie die Baubegleitung und Qualitätskontrolle während und nach der Sanierung.

Die fachgerechte Beratung und Begleitung erhöhen die Investitionskosten jedoch in nicht geringem Maße. Da die Leistungen des Energieeffizienz-Experten für die Qualitätssicherung und den Antrag auf Förderung durch die KfW unentbehrlich sind, sind sie sowohl von der KfW Bank selbst im Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“ (Produktnummer 431) als auch zusätzlich durch das BAFA förderfähig.
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167 – Ergänzungskredit für energieeffizientes Sanieren

Was wird gefördert?

Eine weitere Möglichkeit für die Förderung der Umstellung auf effiziente Heiztechnik und erneuerbare Energien bietet das Programm Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (Nummer 167). Die KfW gewährt hier Förderkredite für die Umstellung der Heizung auf erneuerbare Energien und die dazu gehörigen Einzelmaßnahmen. Auch der Kauf von saniertem Wohnraum wird in diesem Programm unterstützt.

Wie bei der BAFA fallen die Heizanlagen selbst unter die Förderung: thermische Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW (zum Beispiel Pelletheizungen, Holzvergaser und Holzhackschnitzelheizungen), Hybrid-Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien und fossiler Energieträger, Wärmepumpen.

Auch an diesem KfW Programm ist besonders attraktiv, dass Sie es mit weiteren Sanierungsförderungen kombinieren können:

• mit dem BAFA Marktanreizprogramm „Förderung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“
• bei zusätzlichen energetischen Sanierungsmaßnahmen mit den KfW Krediten 151, 152 und dem KfW Investitionszuschuss 430

Die Konditionen für das Programm 167 im Überblick

Die Zinssätze sind hier höher beim KfW Programm 151 und KfW Programm 152. Auch Tilgungszuschüsse sind in diesem Programm nicht vorgesehen.

Sollzins (Effektivzins)

pro Jahr

Laufzeit Tilgungsfreie Anlaufzeit Zinsbindung
1,30 & (01,31%) 4 bis 10 Jahre 1 bis 2 Jahre 10 Jahre

Kredithöhe

• bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit
• die Summe aus Kredit und BAFA-Zuschuss die förderfähigen Kosten nicht übersteigen
Die Auszahlung erfolgt zu 100 % als Gesamtsumme oder in Teilbeträgen.

Tipp: Förderung von KfW und BAFA zusammen nutzen

Der KfW-Kredit lässt sich mit der BAFA Förderung koppeln, beispielsweise wie bereits beschrieben im Fall der Begleitung durch einen Energieberater.
Durch mehrere Förderoptionen senken Sie Ihre Investitionskosten für wirtschaftliche und umweltschonende Heizsysteme zusätzlich.

Mit Fördersummen, die nicht zurückzuzahlen sind, schafft das BAFA diverse Anreize für eine Vielfalt an heiztechnischen Umsetzungen. Dabei handelt es sich jeweils um einen bestimmten Basisförderbetrag. Zusätzlich zur Basisförderung vergibt das BAFA Bonus-Gelder wie den häufig genutzten Kombinationsbonus und Effizienzbonus für bestimmte Vorhaben.

In Hinblick auf die Energieeffizienz ist an dieser Stelle besonders die Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung interessant. Sie bildet die Grundlage für die bereits seit 01.08.2016 bestehende Förderung für den Austausch von Heizungspumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen. Auch ein hydraulischer Abgleich am Heizsystem gehört zu den Einzelmaßnahmen, die gefördert werden.

Der Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien und die Installation von Wärmepumpen, Solarthermie und Biomasse-Heizungen wie Pelletöfen mit Wassertasche und Scheitholzvergaserkessel wird belohnt.

Wärmepumpen beispielsweise, die erneuerbare Wärme aus Luft, Wasser und Erde nutzen, werden mit bis zu 15.000 Euro pro Vorhaben attraktiv bezuschusst. Bei der Installation einer Solarthermieanlage profitieren Sie von Zuschüssen bis zu 20.000 Euro pro Vorhaben. Ein noch höherer Zuschussbetrag kann sich ergeben, wenn die Berechnung auf Grundlage der Höhe der Energieerträge erfolgt und diese entsprechend hoch sind.

Auch für Heizsysteme auf Grundlage von Biomasse ist eine Förderung vorgesehen. Das betrifft wasserführende Pelletöfen und Pelletheizungen, Kombinationskessel zur Verbrennung von Holzpellets, Holzhackschnitzeln und Scheitholz, Kessel, die nur zur Verbrennung von Holzpellets und Holzhackschnitzeln gedacht sind, sowie die besonders emissionsarmen Scheitholzvergaserkessel.

Einer unserer Beiträge beschäftigte sich übrigens auch mit der Frage: Lohnt sich eine Pelletheizung in Kombination mit einer ebenfalls förderfähigen Solarthermieanlage?

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Wie bei den Kreditprogrammen der KfW sind auch bei dem BAFA Richtlinien und Mindestvoraussetzungen zu beachten. Denn nicht jede Anlage wird gefördert, sondern muss bestimmte technische Voraussetzungen und Werte erfüllen.

Förderung mit BAFA und KfW am Beispiel wasserführender Pelletofen und Pelletheizung

Auch für die Einrichtung und Nachrüstung eines Pelletofens zur Pelletheizung für eine ganze Wohneinheit müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um einen Zuschuss durch das BAFA oder die KfW zu erhalten.

Förderung durch das BAFA

Voraussetzung für eine BAFA-Förderung ist die Ausstattung der Pelletheizung mit einer Wassertasche, die für die Nutzung als Heizung schließlich unerlässlich ist, sowie eine Nennwärmeleistung des Ofens oder der Heizung zwischen 5 kW und 100 kW.
Grundlage für die Berechnung der Fördersumme ist dann die Nennwärmeleistung des Ofens. Die Basisförderung von 2.000 Euro ist für die Nennwertleistung zwischen 5 kW und 25 kW vorgesehen. Ab 26 kW kommen noch weitere 80 Euro je weiteren Kilowatt, jedoch bis zu maximal 100 kW, Nennwertleistung hinzu. Daraus ergeben sich zusätzlich 6.000 Euro und insgesamt eine Summe von 8.000 Euro.
Zusätzlich lässt sich die Basissumme bei einem Umbau zum Energieeffizienz- beziehungsweise Niedrigenergiehaus noch einmal um 50 Prozent erhöhen (Energieeffizienzbonus des BAFA).
Für Hybridlösungen, also die Kombination Ihres Pelletofens mit einer weiteren Heizanlage wie einer Solarthermieanlage oder Wärmepumpe, gibt es den Kombinationsbonus von 500 Euro.
In Anbetracht der Anschaffungskosten für einen wasserführenden Pelletofen, die je nach Nennwertleistung und Hersteller zwischen 3.000 und 9.000 Euro liegen, sparen Sie mit einer Förderung durch die BAFA also schon einmal erhebliche Investitionskosten.

Förderung durch die KfW

Doch der Pelletofen selbst ist nicht der einzige Faktor in der Liste der Investitionskosten. Die Anschaffung eines Pelletofens umfasst weit mehr. Die KfW bezuschusst in ihrem Investionszuschuss-Programm 430 zusätzliche Kostenpunkte für die Umstellung auf eine Holzpelletheizung. Eine Übersicht möglicher Maßnahmen finden Sie bereits oben. Darunter sind Kosten für Material, Lieferung, Installation, Abbau und Entsorgung sowie notwendige Maler-, Putz- und Wandverkleidungsarbeiten.
Besonders interessant für Pelletheizsysteme sind wohl zusätzlich diese förderfähigen Maßnahmen:
◦ Ausbau, Austausch und Entsorgung alter Heizanlagen
◦ Einrichtung beziehungsweise Neubau eines Pelletlagers sowie dazu erforderliche Umbauten, Wand- und Deckendurchbrüche sowie Dämmmaßnahmen
◦ Erneuerung des Schornsteins
◦ Integration des Warmwassersystems in die Heizungsanlage, inklusive der notwendigen Sanitärarbeiten auch Austausch der Armaturen, Rohre
◦ Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Nutzerinterface
◦ Smart Home und Smart Metering-Systeme
Es besteht die Möglichkeit, den Investitionszuschuss und die BAFA-Förderung mit weiteren Kreditprogrammen der KfW zu koppeln: Programme 151, 152 sowie 167. Da dies von Fall zu Fall verschieden ist, verweisen wir an dieser Stelle auf das BAFA und die KfW selbst.

Fazit

Auch wenn neue Zinssätze und Konditionen seit diesem Jahr nicht für alle KfW-Kredite gelten, so ist doch festzustellen, dass die Konditionen bei allen Krediten zur Förderung energieeffizienter Heizsysteme mit erneuerbaren Energien nach wie vor sehr attraktiv sind. Zuschüsse und Tilgungszuschüsse erhöhen die Fördersummen zusätzlich, wenn besonders umfassend saniert wird.
Von den KfW Krediten und Zuschüssen sind die Programme 151, 152, 167, 430 und 431 besonders relevant für energieeffizientes Heizen.
Das Beispiel wasserführender Pelletofen und Pelletheizsystem zeigt darüber hinaus, dass es sich lohnt, sich die Möglichkeiten bei der KfW Bank und dem BAFA gleichermaßen genau anzusehen und gegebenenfalls zu koppeln. Die Investitionskosten lassen sich erheblich senken.  Bereits in einem Beitrag von vor zwei Jahren haben wir drüber berichtet, dass die Förderung von Pelletöfen nun weit höher ausfällt als noch vor 2017. Mit der Energiewende meint man es tatsächlich ernst, werden doch immer mehr Anreize gesetzt, sich mit dem Thema energieeffizientes Heizen und Bauen auseinanderzusetzen.


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