BEG-Förderung EM Kosten zur Nutzung erneuerbarer Energien!
Aileen MeinickeWer sein Heizsystem künftig umrüsten und einen Teil seiner Energie und Wärme mit erneuerbaren
Energien erzeugen möchte, bekommt hierfür staatliche Förderungen und kann so einen recht großen Teil seiner finanziellen Aufwendungen einsparen. Am 01.01.2021 ist nämlich die BEG gestartet und löst u.a. das Förderprogramm zum „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ ab. Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) übernimmt diesen Part und vereint bestehende Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudebereich.

- CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Energieeffizient Bauen und Sanieren)
- Programm zur Heizungsoptimierung (HZO)
- Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)
- Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP)
…und ist in seiner Grundstruktur in drei Teilbereiche gegliedert.
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Diese verschiedenen Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung sind seither in einem Antrag zusammengefasst. Wobei die Antragstellung hierdurch nun wesentlich vereinfacht werden soll. Auf machts-effizient.de findet man die passgenaue Förderung für die geplante Maßnahme und kann sich gezielt Informationen zu den geförderten Bau- und Sanierungsmaßnahmen einholen.
BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen
Allgemein kann man sagen, dass die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude folgende Einzelmaßnahmen mit folgenden Förderungshöchstsätzen unterstützt.
| Gebäudehülle | Anlagetechnik | Wärmeerzeuger | Heizungsoptimierung |
| 20% | 20% | Bis zu 45% | 20% |
| Fachplanung + Baubegleitung | |||
| Bis zu 50% | |||
Die folgende Tabelle gibt einen genaueren Einblick in die Förderfähigkeit von Anlagen zur Wärmeerzeugung:
| Förderfähigkeit von Wärmeerzeugern | ||
| Solarthemie | 30% |
Fachplanung + Baubegleitung Bis zu 50% |
| Biomasseanlagen | Bis zu 45 % | |
| Wärmepumpe | Bis zu 45 % | |
| Gas-Hybridheizung | Bis zu 40 % | |
| Wärmenetze | Bis zu 45 % | |
Gefördert werden Wärmeerzeuger nur, wenn diese einen Mindestanteil von 25% der erneuerbaren Energien für die Wärmeerzeugung einbindet und das Mindestinvestitionsvolumen bei mindestens 2000€ brutto liegt. Die förderfähigen Kosten wiederum sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt.
Ebenso werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet gefördert.
Förderfähig sind bestimmte automatisch beschickte Biomasseanlagen. Die im ofen.de Onlineshop angebotenen wasserführenden Pelletöfen sind übrigens definitiv alle förderfähig!
Auch gibt es sogenannte handbeschickte Biomasseanlagen. Ausgewählte Modelle solcher Scheitholzvergaserkessel sind ebenfalls förderfähig, wie beispielsweise die Holzvergaserkessel, die man im ofen.de-Onlineshop kaufen kann.
Hinzu kommen förderfähige Kollektoren und Solaranlagen. Auch hier bietet der ofen.de-Onlineshop ausschließlich förderfähige Solarthermie an.

Wichtig ist daher, dass Sie beachten, dass immer das Informationsblatt bindend ist, welches am Tag der Antragstellung Geltung fand. Sie können sich also nicht auf Versionen des Informationsblattes berufen, welche vor dem Zeitpunkt der Antragstellung gegolten haben.
Beispiele für förderfähige Maßnahmen und Leistungen
Maßnahmen, die direkt im Zusammenhang mit der Funktionstüchtigkeit und für die Ausführung erforderlich sind, werden grundsätzlich gefördert. Das beinhaltet Materialien, die Verarbeitung und den Einbau durch ein Fachunternehmen. Baumaßnahmen ebenso wie die damit verbundene Planung und Baubegleitung werden soweit nicht in Eigenregie durchgeführt, umfassend gefördert. Rabatte wie Skonto, Preisnachlässe etc. schmälern die anrechenbaren Investitionskosten im vollen Umfang- werden also angerechnet. Auch vorbereitende Maßnahmen (Stichwort Baustellensicherung, Durchbrüche, Wiederherstellungsarbeiten, Entsorgung von Komponenten etc.) die für die Realisierung des Energetisierungsprojekts notwendig werden, sind anteilig förderbar. Berücksichtigt werden die Bruttokosten inklusive Mehrwertsteuer. Bei Vorsteuerabzugsberechtigten, werden nur die Nettokosten berücksichtigt. Es werden wirklich umfassende Maßnahmen gefördert. Ein Blick auf das zuvor erwähnte Informationsblatt, welches bei der BAFA zum Download bereitsteht, lohnt sich!

Einbau, Austausch oder Optimierung raumluft- und klimatechnischer Anlagen inklusive Wärme- / Kälterückgewinnung
Beispielsweise:
- Einbau von Solar-Luftkollektoren
- Luftdichtheitsmessung, Messung des Leckluftvolumenstroms
- elektronische Heizkörperthermostate / Raumthermostate
Kosten für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
Förderfähig sind im Rahmen der BEG EM folgende regenerative Anlagen zur Wärmerzeugung:
- Gas-Brennwertheizungen („Renewable Ready“)
- Gas-Hybridheizungen
- Solarthermie-Anlagen (hierbei wird u.a. gefördert: Anschluss solarthermische Anlage an das Warmwasser- und/oder Heizsystem, inklusive Solarspeicher, Steigleitungen)
- Biomasse-Anlagen
- Wärmepumpen-Anlagen
- EE-Hybride (Kombinationen aus Anlagen der Punkte c, d, e und g)
- Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
Bei der Installation solcher förderfähiger Anlagen sind beispielsweise auch folgende Leistungen enthalten
- Anschluss solarthermische Anlage an das Warmwasser- und/oder Heizsystem, inklusive Solarspeicher, Steigleitungen
- Alle Arten von Warmwasser-Speichern (Heizwasser-, Trinkwarmwasser,- u. Hygienespeicher, etc.), sofern diese auch der Betriebs- und Verbrauchsoptimierung eines förderfähigen Wärmeerzeugers dienen
- Errichtung, Sanierung oder Umgestaltung eines Heiz- bzw. Technikraums, sofern dies für den Betrieb des geförderten Wärmerzeugers erforderlich ist
- Bunker und Lagerräume für Biomassepellets bzw. -Hackschnitzel
- Neuerrichtung, Erneuerung und/oder Anpassung bestehender Abgassysteme und Schornsteine in direktem Zusammenhang mit dem beantragten Wärmeerzeuger
- Hydraulischer Abgleich des Zentralheizungssystems
- Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe und/oder einer hocheffizienten Zirkulationspumpe. Pumpen müssen die zum Zeitpunkt des Einbaus geltenden Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie an den Energieeffizienzindex einhalten
- Wärmedämmung von Rohrleitungen und sonstigen wärmeverlustbehafteten technischen Komponenten
- Umstellung von einer dezentralen Warmwasserbereitung auf eine zentrale, heizungsintegrierte Warmwasserbereitung
- Elektronisch geregelte Durchlauferhitzer
- Entsorgung eines alten Öl- oder Gastanks und Wiederherstellung der Außenanlagen bei erdbedeckten Tanks • Ausbau alter Wärmeerzeuger einschließlich Entsorgung (inklusive Schadstoffe und Sonderabfälle)
Wie wird der Antrag gestellt
Der Antrag wird in wenigen Schritten online bei der BAFA gestellt. Wichtig ist, dass der Antrag immer VOR Abschluss von Verträgen und Beauftragung von Leistungen gestellt wird. Das ist ein entscheidender Unterschied zu dem alten Verfahren, welches seit 01.01.2021 durch das hier beschriebene Förderverfahren ersetzt wurde. Kostenvoranschläge für die zu fördernden Leistungen müssen bei Antragsstellung bereits vorliegen und können im Nachgang nicht nach oben korrigiert werden. Die Summe der im Antrag genannten Kosten sind Grundlage für die Förderungsentscheidung.

Wer ist Antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie Contractoren.
