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Grillkamin: Wie viel Abstand zum Nachbarn einhalten?

Die neue Grillsaison ist eröffnet: Und in diesem Jahr möchten Sie endlich Ihren eigenen Grillkamin oder Gartenkamin in den Garten bauen. Natürlich spielt die Wahl des Ortes eine wichtige Rolle – denn was einmal aufgebaut ist, dass lässt sich später nur noch schwer ändern. Schließlich wiegt so ein Exemplar mindestens 100 Kilogramm. Besonders wichtig ist natürlich auch die Frage, wie viel Abstand zum Nachbarn der Grillkamin haben muss. Schließlich geht es auch um das Thema Rauch und Geruch.

 

Gibt es einen vorgeschrieben Abstand zur Grundstücksgrenze?

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Nein. Rechtlich betrachtet gibt es keinen vorgeschriebenen Mindestabstand eines Grillkamins zur Grundstücksgrenze. Doch sollte der Nachbar sich dauerhaft belästigt fühlen von der Rauchentwicklung und häufigen Grillpartys, dann kann es nicht nur zu Streit sondern auch rechtlichen Schritten kommen. Denn eine dauerhafte Belästigung durch Rauch und Lärm sind ein triftiger Beschwerdegrund, ob beim Vermieter oder auf gerichtlichem Wege. Um dies zu vermeiden, empfiehlt es sich bereits bei der Planung des Standtortes für Ihren Holzkohlegrill oder Gasgrill Modul die Rauchentwicklung und dessen Abzug zu beachten.

 

Wie lässt sich Nachbarschaftsstreit um den Grillkamin vermeiden?

Da es keine klare gesetzliche Regelung zum Thema Grillabstand gibt, muss man sich als Privatperson damit selbst auseinandersetzen und hier gilt: gegenseitige Rücksichtnahme unter Nachbarn. Ihr Nachbar wird es Ihnen danken, wenn Sie Ihren Grillkamin oder Ihre Outdoorküche möglichst so aufstellen, dass der Rauch nicht zur starken Belästigung wird. Zieht der Rauch nämlich in die Wohnräume oder führt dazu, dass Ihr Nachbar sein Grundstück, sprich die Terrasse oder den Garten in Ihrer Grillzeit nicht nutzen kann, dann kann er berechtigt Beschwerde erheben. Da es Ihr Grundstück ist, dürfen Sie natürlich selbst entscheiden, wo Sie den Grillkamin aufstellen und wann Sie ihn nutzen, aber auf die Häufigkeit kommt es an.zu Badefässern mit Ofen für Sommer und Winter

Nach 22 Uhr kann eine Grillparty als Lärmbelästigung gelten und wenn Sie mehr als zweimal im Monat grillen, kann dies ebenfalls als dauerhafte Belästigung gewertet werden. Wir empfehlen: Informieren Sie Ihren Nachbarn vor einer Party, damit er sich darauf einstellen kann und laden Sie ihn doch mal zu einem Würstchen und Bier am Gartenzaun ein, dann wird er Ihr Grillvergnügen bestimmt teilen können. 


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