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Kaminverordnungen in Österreich und der Schweiz

Ein wenig Klarheit in der Vielzahl von Vorschriften und Verordnungen

Der Schutz der Umwelt und der Einwohner der Städte und Gemeinden wird nicht nur in Deutschland groß geschrieben. Um hierzulande für eine saubere Umwelt und vor allem saubere Luft zu sorgen, gelten in Deutschland verschiedene strenge Verordnungen, die eingehalten werden müssen. Das gilt auch für Kamine und Kaminöfen. Eine bundesweit gültige Verordnung ist die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV). Aber auch regionale Verordnungen, die zum Teil nur noch niedrigere Grenzwerte für die Emissionen einer Feuerstätte zulassen, müssen in entsprechenden Gebieten eingehalten werden. Zu Ihnen zählen beispielsweise die kommunalen Brennstoffverordnungen in München und in Regensburg. 

Jedoch gibt es nicht nur in Deutschland Verordnungen zu Emissionen von Feuerungsanlagen einzuhalten. Auch in Österreich und der Schweiz gelten strenge Vorschriften. 

Die Österreichische 15A-Vereinbarung

Die österreichische 15A-Vereinbarung liegt ebenfalls wie die Regensburger und Münchner Verordnung noch unter den erlaubten Grenzwerten der BImSchV der Stufe 1. Die österreichische Norm beinhaltet hierbei weitere Aspekte. Hierzu gehören definierte Grenzwerte für Kohlenwasserstoffe und Stickoxide. Selbstverständlich werden bei der österreichischen Norm ebenfalls der Wirkungsgrad der Feuerstätte sowie die staubförmigen Emissionen und die Kohlenmonoxid Werte nicht vernachlässigt.

Eine Feuerungsanlage darf demnach in Österreich nur in Betrieb gehen, wenn sie den Anforderungen der 15A-Vereinbarung gerecht wird. Der Vereinbarung liegen dabei der Art. 15a B-VG des Bundesgesetzblattes über die Schutzmaßnahmen für Kleinfeuerungen vom 10. Juni 1997 sowie das Bundesgesetzblatt zur Einsparung von Energie aus dem Jahre 1995 zugrunde. 

Die Schweizer Luftreinhalte-Verordnung

Die Schweizer Luftreinhalte-Verordnung trat am 01. Januar 2008 in Kraft und regelt die Zulassung und den Betrieb von Kleinfeuerungsanlagen. Demnach muss eine seit diesem Zeitpunkt in Betrieb genommene Feuerungsanlage über eine Konformitätserklärung verfügen. Mit dieser garantieren die Hersteller, dass ihre Feuerungsanlagen die EN-Normen erfüllen und die geltenden Emissionsgrenzwerte einhalten. Eine Ausnahme besteht für Öfen, die über das Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz verfügen. Sind Öfen mit entsprechender Auszeichnung nach dem 31. Dezember 2003 in Betrieb gegangen dürfen diese nach wie vor genutzt werden und durften sogar bis zum 31. Dezember 2009 in Betrieb gehen. 

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