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Was tun, wenn der eigene Ofen die BImSchV 2 nicht erfüllt?

Was ist das BImSchV 2?

Die BImSchV 2 ist die zweite Stufe der Bundes-Immissionsschutzverordnung, die seit dem 01.01.2015 bei uns in Deutschland gilt. In dem Gesetz werden Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid festgehalten, die von einem Ofen bei der Verbrennung eingehalten werden müssen. Außerdem wird ein minimal erforderlicher Wirkungsgrad für Kamine festgelegt. Auch gibt es mittlerweile strenge Gesetz die den Betrieb eines offenen Kamins regeln.

Es ist also wichtig, dass Feuerstätten diese Vorschriften einhalten. In vielen Häusern schlummern aber auch noch zahlreiche ältere Geräte, welche die Emissionswerte nicht mehr einhalten können. Das führt dann letztendlich heutzutage- wenn man in Gegenden Messungen vornimmt, wo besonders viele Altgeräte in Betrieb sind- in der Gesamtheit betrachtet- dann dazu , dass bestritten wird, dass ein Kaminofen umweltfreundlich sein kann.Die BimSchV 2 sorgt also dafür, dass Ofenbesitzer künftig Öfen nutzen, die den neuesten technischen Standards entsprechen. Tun Sie dies nicht, muss man den Kaminofen entsprechend der geltenden Fristen stilllegen. Will man dies vermeiden, so kann man im Außenschornstein einen elektrostatischen Filter einbauen. Die Kosten belaufen sich auf etwa 2500€ und damit ist es leider nicht getan. Zusätzlich fallen dann noch Wartungskosten an, da dieser gekehrt werden  muss. Daher haben wir uns bewusst dagegen entschieden, diesen Filter für den Außenkam in unserem Sortiment anzubieten und raten in solchen Fällen dann lieber dazu einen Ofen-Katalysator zu integrieren oder den Kauf eines neuen Kaminofens in Betracht zu ziehen. Es stellt sich nämlich, je nach Alter des eigenen Kaminofens, doch die Frage, ob ein neuer Ofen vielleicht nicht doch wirtschaftlich sinnvoller ist. Sehr gute und vor allem sehr effiziente Kaminöfen von namenhaften Herstellern sind bereits ab 2.000 Euro erhältlich. Da Kaminöfen, die den neuesten technischen Standards entsprechen auch deutlich weniger Brennstoff verbrauchen, ist die Anschaffung eines neuen Ofens je nach Wohnsituation besser geeignet, da langfristig betrachtet weniger Geld für das Feuerholz ausgegeben werden muss. Der Hersteller Skanderborg hat beispielsweise Kaminöfen mit einer stromlosen DUO-Abbrandautomatik ausgestattet, wodurch sich vergleichsweise bis zu 1/4 am Brennstoffverbrauch sparen lässt. Generell sind Kaminöfen mit Automatik nicht zu unterschätzen, was de Komfort und die Kostenersparnis angeht. Offene Kamine sollten schon der Umwelt zu Liebe mit einer Kaminkassette versehen werden und können dann auch ganzjährig genutzt werden. Zudem arbeiten Hersteller bereits daran Katalysatoren auf den Markt zu bringen, die im Abgassystem integriert und somit einfach nachgerüstet werden können.

Gibt es auch Ausnahmeregelungen von der BImSchV 2

Ist die Installation einer neuen Feuerstätte unverhältnismäßig oder gar umweltschädigend, so ist die Forderung nach der Erneuerung der Feuerstätte unwirksam. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie in einem Haus leben, welches in absehbarer Zeit ohnehin abgerissen werden soll. Zusätzliche Ausnahmen von der Regel sind: zum Beispiel Herde, offene Kamine (hier bitte die gesonderten Regelungen beachten) oder historische Feuerstätten. In jedem Fall sollte man zum Thema Ausnahmeregelung den Schornsteinfeger befragen.

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