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Einfach- und Mehrfachbelegung am Schornstein – Bedeutung

Dieses Thema brennt vielen Kamin-Besitzern unter den Fingernägeln: Kann ich an meinen vorhandenen Edelstahlschornstein noch eine andere Feuerstätte oder einen Heizkessel anschließen? Schließlich will man ja nicht für jeden Wärmeerzeuger einen weiteren Schornstein bauen. In Fachkreisen wird das Einfach- und Mehrfachbelegung genannt. Wie es funktioniert und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen – das lesen Sie in diesem Beitrag.

Die Einfachbelegung: Die Ausgangslage

Eine Einfachbelegung ist schnell und unkompliziert erklärt: Es ist nur ein Ofen an den Schornstein angeschlossen. So ist die Feuerstätte mit dem Schornstein verbunden, damit die Rauchgase von der Verbrennung nach draußen gelangen können. Wichtig ist, dass der passende Querschnitt für den Kamin entsprechend der Schornsteinberechnung gewählt wird.

Mehrfachbelegung: So funktioniert‘s

Von einer Mehrfachbelegung am Schornstein wird dann gesprochen, wenn an einen Schornstein mehrere Feuerstätten angeschlossen werden. Bei der Mehrfachbelegung können bis zu 3 Feuerstätten an einen Schornsteinzug angeschlossen werden. Schornsteinsysteme, die für die Mehrfachbelegung geeignet sind, gibt es für die Mehrfachbelegung in einer Wohneinheit (Einfamilienhaus mit mehreren Etagen) und für eine Mehrfachbelegung in mehreren Nutzungseinheiten (Mehrfachbelegung im Miets- oder Mehrfamilienhaus) und muss bei der Wahl des Schornsteinsystems berücksichtigt werden. Die Fertigteilschornsteine auf ofen.de sind übrigens alle für die Mehrfachbelegung zugelassen, als auch Passivhaus tauglich:

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Wie Sie sich vorstellen können, müssen beim Anschluss mehrerer Wärmeerzeuger einige Faktoren berücksichtigt werden – gerade wenn es um das Thema Sicherheit und Funktionalität geht. Der Rauchgasabzug muss beispielsweise genügend Zug entwickeln können, um alle angeschlossenen Geräte zu versorgen.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Geräte für flüssige und feste Brennstoffe gemeinsam mit einer Feuerungsstätte für Gas angeschlossen werden dürfen. Was jedoch nicht miteinander kombiniert werden sollte, das sind Geräte mit und ohne Gebläse. Bitte verwechseln Sie einen Schornstein aber nicht mit einer Abgasleitung, wie sie beispielsweise bei einem Gaskamin verwendet wird. Denn diese dürfen nur ein einziges Mal belegt werden. Allerdings ist es zulässig, mehrere dieser Abgasleitungen in einem Schacht zu verlegen, wenn die Geräte im selben Raum aufgestellt wurden.

Welche Voraussetzung gelten für die Mehrfachbelegung am Schornstein bei einem Einfamilienhaus?

Es gibt einige Faktoren, die berücksichtigt werden müssen, damit eine Mehrfachbelegung innerhalb eines Einfamilienhauses gesetzeskonform realisiert und das Heizsystem erfolgreich vom Schornsteinfeger abgenommen werden kann:

  • Belegung bis max. 3 Feuerstätten für feste Brennstoffe mit Eignung für den raumluftunabhängigen Betrieb (DiBt-Zulassung /Zertifikat)
  • keine Feuerstätte hat mehr als 15 KW Leistung – somit fallen beispielsweise Holzvergaserkessel raus.
  • pro Etage wird nur 1 Feuerstätte angeschlossen (Abstand der Anschlüsse 2,5m (geprüft), mind.1 ,5m erforderlich
  • die wirksame Schornsteinhöhe (Anschluss der obersten Feuerstätte bis zur Mündung) muss mindestens 4,0m betragen
  • die Verbindungsstücke haben 1 Bogen 90°, eine wirksame Höhe bis 0,5m und eine gestreckte Länge von max. 1,5m
  • die Bemessung des Schornsteins erfolgt durch den Hersteller

Bauart 1 und Bauart 2 – Was ist das und was hat das mit der Mehrfachbelegung zu tun?

Besonders wichtig ist auch, dass sich die Geräte nicht gegenseitig behindern oder der Rauch aus der unteren Etage in die obere drückt. Deshalb müssen Sie besonders auf die Bauart achten.

Die Bauart 1

Selbstschliessende-TuerDie Bauart 1 (oder auch genannt Bauart A1) wird auch die geschlossene Bauweise für Kaminöfen genannt. Dies sind Öfen, die ausschließlich geschlossen und nicht bei offener Feuertür betrieben werden. Spezielle Scharniere und Türen sorgen dafür, dass sich die Feuertür immer von selbst verschließt. Dadurch wird vermieden, dass der Ofen bei geöffneter Tür betrieben werden kann. Die Bauart 1 ist für Mehrfachbelegung unabdingbar. Der Hauptgrund ist, dass damit kein Verbrennungsgas aus dem gerade nicht in Betrieb genommenen Ofen austreten kann, obschon ein anderes angeschlossenes Gerät gerade befeuert wird. Wer einen Kaminofen kaufen möchte, findet im ofen.de Onlineshop in den Produktdetails des jeweiligen Kaminofens immer auch einen Hinweis zur Bauart oder Mehrfachbelegung am Schornstein.

An einen Edelstahlschornstein dürfen beispielsweise nur dann mehrere Einzelfeuerstätten oder Wärmeerzeuger über Ofenrohre angeschlossen werden, wenn diese mit der Bauart 1 gekennzeichnet sind. Das bedeutet: Die Tür am Kamineinsatz oder Kaminofen muss immer geschlossen sein. In der Praxis wird das durch selbstschließende Türen gewährleistet. Das gilt natürlich nicht beim Entfachen des Feuers oder beim Nachlegen von Holz im Ofen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Einzelfeuerungsstätte „dicht“ ist und geschlossen agieren kann. Ambientebild eines offenen Kamins

Nachtrag: Zwischenzeitlich haben wir einen ausführlichen Beitrag zu dem wichtigen Thema Kaminofen Bauart A1 verfasst, den Sie unten in unseren Beitragsempfehlungen finden!

Die Bauart 2

Kaminöfen der Bauart 2 sind im Gegensatz Öfen, die nicht über eine selbstschließende Tür verfügen. Solche Feuerstätten können auch offen betrieben werden und sie können bei Nichtnutzung offen sein. Diese Öfen dürfen daher niemals an einen mehrfachbelegten Schornstein angeschlossen werden.


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