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Für Sparfüchse: Steuern sparen mit dem Kaminofen

Damit der Geldbeutel etwas aufatmen kann

Ein Kaminofen ist nicht nur ein schöner Anblick, er kann sich auch finanziell richtig lohnen. Wer jetzt eine optimale Energieausbeute oder günstige Verbrennung im Sinn hat, sollte auch einen weiteren Vorteil im Auge haben: Steuervergünstigungen! Tatsächlich kann man einen neuen Kamin in bestimmten Fällen von der Steuer absetzen lassen. Naturgemäß kommt es bei Themen, die das Finanzamt betreffen, zu einigen Unsicherheiten und Fragen. Hier ist zu lesen, worauf es ankommt.

Kann ich den Kaminofen steuerlich absetzen?

Grundsätzlich gilt festzustellen, dass man technisch betrachtet nicht jeden Kaminofen von der Steuer absetzen kann. Wird ein solcher bei einem Neubau mit eingeplant und im Rahmen der Arbeiten verbaut, so fällt dieser nicht als gesonderter Kostenpunkt in der Steuer an. Daher lohnt es sich unter Umständen, die Feuerstätte erst im Nachhinein einzubauen. Was wird aber gefördert? Der Staat fördert lediglich alle handwerklichen Dienste, welche die Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung des Eigenheims betreffen. Das gilt insbesondere für Heizungen, die somit auch umweltfreundlicher gemacht werden sollen.

Aber Achtung: Diese Vergünstigung gilt nur für Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten, nicht aber für das eingesetzte Material und den darauf entfallenden Mehrwertsteueranteil. Abgesetzt werden kann also nur das eben genannte Kumulativ des Einbaus des Kamins, nicht aber dessen Materialwert. Damit sind die Anschaffungskosten für einen Kaminofen nicht steuerlich absetzbar. Zu beachten ist dabei, dass der Vorgang selbstverständlich nachvollziehbar stattfinden muss. So darf die Handwerkerleistung nicht bar gezahlt werden. Außerdem muss die Maßnahme im eigenen Haushalt stattfinden. Doch was genau kann jetzt von der Steuer abgesetzt werden?

Wieviel lässt sich beim Kaminofen-Kauf an Steuern sparen?

Pro Jahr lassen sich in diesem Kontext 20 % der handwerklichen Kosten bei der Steuer geltend machen. Maximal liegt der Förderbetrag aber bei 1.273.00 Euro per annum. Auch hier gilt: Diese Steuervergünstigungen greifen nur für die Renovierung, Instandhaltung oder Modernisierung des Kaminofens, Pelletofens nicht für den Ofen selbst.

Allerdings gelten diese Vergünstigungen auch für die Anschaffung von neuen Öfen. Das macht energiepolitisch Sinn – Neue Geräte verfügen oft über innovative Systeme für eine saubere und effiziente Verbrennung. In einem rechtskräftigen Urteil des sächsischen Finanzgerichts hat das Gericht das Finanzamt dazu verurteilt, die Vergünstigung zu zahlen. Dieses hatte im Vorfeld eine solche Beteiligung abgelehnt, weil „ […] etwas Neues geschaffen worden war.“ Diese Argumentation hatte das Gericht nicht anerkannt. Wenn es geschickt angestellt wird, kann man mit einem Kaminofen also durchaus Steuern sparen.

Sparen lässt sich aber auch anderweitig in cleverer Kombination mit Förderprogrammen. Gerade wenn eine alte Anlage modernisiert werden soll, kann man für einen neuen und emissionsarmen Kaminofen oder Pelletofen auch eine KfW und BAFA-Förderung erhalten. Gerade beim Umsteigen auf einen umweltfreundlichen Pelletofen ist die BAFA-Förderung eine attraktive Option, um kräftig Geld zu sparen. Hersteller wie MCZ produzieren darüber hinaus bereits nach Standards der EU im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie von 2022, sodass eventuelle Kosten für das Nachrüsten auch langfristig vermieden werden können.