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Braucht jede Feuerstätte eine Abnahme durch den Schornsteinfeger?

In den letzten Jahren hat der Umweltschutz in Deutschland an Bedeutung immer mehr zugenommen. Um die Emissionen in den privaten Haushalten zu reduzieren, hat die Bundesregierung Marktanreizprogramme ins Leben gerufen und unterstützt den Wechsel zu den erneuerbaren Energien beispielsweise mit Förderprogrammen für Pelletöfen, wie BAFA und CO. Viele Eigenheimbesitzer nutzen diese Gelegenheit und tauschen oder ergänzen ihre alte mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizung um fortan mehr erneuerbare Energien zum Heizen der Wohnräume zu nutzen. Darunter fallen Feuerstätten, welche durch Holz oder Pellets betrieben werden. Hierbei stellt sich schon bei der Auswahl der geeigneten Heizanlage die Frage, ob jede Feuerstätte durch den Schornsteinfeger abgenommen werden muss. Die Antwort ist: Ja! Jede Feuerstätte oder Heizung braucht eine Abnhame durch den Schornsteinfeger. Der Betrieb eines Ofens ohne Abnahme durch den Schornsteinfeger ist nicht gestattet. In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, eine Feuerstätte wie einen Kaminofen oder Pelletofen von einem Schornsteinfeger prüfen zu lassen. Dies gilt sogar für die Sauna, da es sich hierbei um einen geschlossenen Raum handelt. Ausgenommen von der Abnahme durch den Schornsteinfeger sind mit Feuer erwärmte Badezuber oder Hot Tubs. Diese brauchen keine Abnahme durch den Schornsteinfeger, da diese im Outdoorbereich Anwendung finden. Dennoch sind hierbei die Montagehinweise der Hersteller zu beachten.  Welche Faktoren bei der Schornsteinfeger-Abnahme berücksichtigt werden, möchten wir im folgenden Abschnitt näher erläutern.

Warum muss der Schornsteinfeger die Feuerstätte abnehmen?

Es geht um die Sicherheit. Kein Fachhändler, Montagedienstleister oder der Betreiber selbst kann alleine die Verantwortung für Brand – und Betriebssicherheit eines Ofens übernehmen. Der Kaminkehrer ist ein ausgebildeter Fachmann, der alle Feuerstätten auf Herz und Nieren prüft. Wesentliche Aspekte sind dabei der Brandschutz und die ordnungsgemäße Funktionsweise des Kaminofens, aber auch der Umweltschutz steht dabei im Fokus. Aber was macht der Schornsteinfeger bei der Abnahme eigentlich genau?

Was genau überprüft der Schornsteinfeger bei neuen Feuerstätten?

Grundsätzlich gilt: Jeder Haushalt ist verpflichtet, seinen Kamin innerhalb der ersten sechs Wochen nach der Montage vom Schornsteinfeger prüfen zu lassen, um zu bestätigten, dass der Kamin-Brandschutz Beachtung findet. Dabei sollte beachtet werden, dass der Versicherungsschutz erst nach erfolgter Abnahme greift. Von der Idee, den Kamin vor der eigentlichen Abnahme testweise zu befeuern, möchten wir Ihnen an dieser Stelle dringend abraten. Die folgende Liste gibt einen Überblick darüber, was der Schornsteinfeger bei der Abnahme prüft:

  1. Ob alle Schornstein-Vorschriften beachtet wurden und der Schornstein alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
  2. Ob der gewählte Ofen generell für den gewählten Aufstellort geeignet ist. Der Aufstellort gibt beispielsweise Aufschluß darüber, ob ein DIBT-Kaminofen erforderlich ist und welche Nennwärmeleistung maximal benötigt wird.
  3. Ob das gewählte Modell über eine offiziell gültige Kaminofen-Zulassung verfügt
  4. Ob die Kaminofenmontage korrekt vorgenommen als auch die Edelstahlschornstein-Montage fachgerecht durchgeführt wurden.
  5. Ob beim Anschließen der Ofenrohre die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden

Diese und weitere Überprüfungen dienen der Sicherheit. Einen Ofen ohne Abnahme zu betreiben wäre grob fahrlässig. Der Schornsteinfeger richtet sich bei der Abnahme der Feuerstätte nach den Bestimmungen der TROL. Die Kosten der Kaminofenabnahme sind überschaubar.

Was tun, wenn ich keine Abnahme bekommen habe?

In diesem Fall gilt leider, dass Sie den Ofen nicht betreiben dürfen. In Deutschland ist es gesetzlich verboten, Kamine und Pelletöfen anzuschließen und zu befeuern, wenn der Kaminkehrer ein ausdrückliches NEIN dazu gegeben hat. Hier empfiehlt es sich, die Maßnahmen zu ergreifen, die der Fachmann vorschlägt: Das kann eine Auf - / Umrüstung oder auch andere Maßnahmen betreffen. Die Mängel die der Schornsteinfeger bei seiner Ofen-Abnahme feststellt müssen schlichtweg behoben werden. Dann kann die Abnahme bei einer 2. Begehung des Schornsteinfegers hoffentlich abgenommen werden.

Ob groß oder klein – ofen.de hat für jeden Wunsch und Wohnraumgegebenheit einen passenden Kamin. Unsere Berater berechnen auch gleich die passende Schornsteinanlage. Einfach einen Termin mit unseren kompetenten Fachberatern vereinbaren und auf der sicheren Seite beim Installieren der neuen Anlage sein.

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