Rauchmelder – Vorschriften für Mieter und Vermieter
Jens TruogGesetzliche Vorschriften für Mieter und Vermieter
In Deutschland sterben jedes Jahr etwa 500 Personen bei Bränden, die meisten davon allerdings nicht durch Verbrennungen, sondern durch Rauchgasvergiftung. Daher hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren die Regelungen zum Brandschutz verschärft. Mittlerweile sind Rauchmelder in fast allen Bundesländern Pflicht. Was genau die Rauchmelderpflicht beinhaltet, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Unterschiedliche Regelungen bei den Bundesländern
Vorreiter bei der Rauchmelder-Pflicht war Rheinland-Pfalz. Hier sind die Rauchmelder bereits seit 2003 in Neubauten oder bei Umbauten gefordert. Lediglich in Brandenburg, Berlin und Sachsen gibt es noch keine gesetzlichen Forderungen. Allerdings existieren bei den genauen Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland Unterschiede. Die größten Differenzen gibt es bei den Fristen zur Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten. In Niedersachsen müssen diese Häuser z.B. ab 01.01.2016 mit Rauchmeldern ausgestattet sein, die Thüringer haben dafür bis 31.12.2014 Zeit.
- Am Ende des Beitrags finden Sie eine aktuelle Gesamtübersicht für die betroffenen Bundesländer.
Für welche Räume gilt die Rauchmelderpflicht?
Die Rauchmelderpflicht gilt nicht für alle Räume. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Melder auf Fluchtwegen sowie in Zimmern, in denen Personen schlafen, angebracht werden müssen. Das betrifft also Schlaf-, Gäste- und Kinderzimmer sowie Flur, Hauseingang und Treppen.
Die Befestigung sollte möglichst in der Raummitte an der Decke erfolgen, wichtig ist aber vor allem der Mindestabstand von einem halben Meter zur Wand. Bei einer schrägen Wand sollten Sie den Rauchmelder ungefähr 50 Zentimeter unter dem höchsten Punkt anbringen.
Wer muss sich um Installation und Wartung kümmern?
Verantwortlich ist normalerweise der Eigentümer des Hauses bzw. bei einem Neubau der Bauherr. Ausnahmen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern. Hier muss sich der Bewohner um die Installation kümmern. Das kann also sowohl der Mieter als auch der Eigentümer sein. Damit der Rauchmelder auch mit Sicherheit funktioniert, sollten Sie den Einbau einem Fachmann überlassen. Das ist jedoch keine Pflicht.
Die Wartung ist ebenfalls geregelt: In Hessen, Bremen, Niedersachsen, Bayern und Schleswig-Holstein muss sich der Mieter darum kümmern, in den anderen Bundesländern sind die Gebäudeeigentümer dafür verantwortlich. Wie oft die Überprüfung erfolgen muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
Auswirkungen auf die Versicherung
Brandschäden sind grundsätzlich durch spezielle Feuerversicherungen bzw. die Hausratversicherung abgedeckt, natürlich vorausgesetzt, Sie haben nicht fahrlässig gehandelt. Die Rauchmelder haben keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz. Die Versicherung zahlt also auch, wenn Sie keinen Rauchmelder in den betroffenen Räumen installiert haben, diese aber vom Bundesland gefordert werden.
Dennoch sollten Sie, allein um größeren Schäden vorzubeugen und die Gefahr von Todesfällen zu verringern, Rauchmelder in allen Schlafbereichen sowie auf Fluchtwegen einbauen.
Überblick zu den Rauchmelder-Vorschriften für Neubauten/Umbauten und Bestandsbauten
Bundesland | Pflicht für Neubauten/Umbauten | Pflicht für Bestandsbauten |
Baden-Württemberg | seit dem 10.07.2013 | ab 01.01.2015 |
Bayern | seit dem 01.01.2013 | ab 01.01.2018 |
Bremen | seit dem 01.05.2010 | ab 01.01.2016 |
Hamburg | seit dem 01.04.2006 | seit 01.01.2011 |
Hessen | seit dem 24.06.2005 | ab 01.01.2015 |
Mecklenburg-Vorpommern | seit dem 01.02.2006 | seit 01.01.2010 |
Niedersachsen | seit dem 01.01.2010 | ab 01.01.2016 |
Nordrhein-Westfalen | seit dem 01.04.2013 | ab 01.01.2017 |
Rheinland-Pfalz | seit dem 23.12.2003 | seit 12.07.2012 |
Saarland | seit dem 18.02.2014 | noch keine Frist |
Sachsen-Anhalt | seit dem 17.02.2009 | ab 01.01.2016 |
Schleswig-Holstein | seit dem 01.04.2005 | seit 01.01.2011 |
Thüringen | seit dem 29.02.2008 | ab 01.01.2019 |
Foto: © fotomek – Fotolia.com